Gericht: Eilantrag gegen Beherbergungsverbot in Hamburg erfolglos

Hamburg (dpa) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag einen
Eilantrag gegen das sogenannte Beherbergungsverbot in dem Bundesland
abgelehnt. Den Antrag hatte nach Angaben des Gerichts ein Ehepaar aus
Köln (Nordrhein-Westfalen) gestellt, das am Freitag anreisen wollte.
Er sei am Nachmittag vor der geplanten Reise vor Gericht gebracht
worden. Aus Sicht des Gerichts hätte es nahe gelegen, «den Eilantrag
zu einem früheren Zeitpunkt bei dem Gericht anhängig zu machen».
Darin würden «komplexe, verfassungsrechtlich relevante
Fragestellungen aufgeworfen», hieß es (Az. 6 E 4297/20).

In der Hansestadt müssen Touristen laut einer Verordnung zur
Eindämmung des Coronavirus schriftlich bestätigen, dass sie sich in
den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Landkreis aufgehalten haben,
in dem der Warnwert von 50 pro 100 000 Einwohner überschritten wurde.
Ansonsten müssen die Urlauber ein ärztliches Zeugnis vorliegen, dass
es keine Anzeichen für eine Corona-Erkrankung gibt.

Zu berücksichtigen sei auch, dass die Situation in einem Stadtstaat
wie Hamburg - mit einer Vielzahl von Menschen auf engem Raum - anders
zu bewerten sein könnte als dies in Flächenstaaten angezeigt sei,
teilte das Gericht weiter mit. Gegen die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts kann das Ehepaar Beschwerde beim Hamburgischen
Oberverwaltungsgericht erheben.

Am Donnerstag hatten Gerichte in Baden-Württemberg und Niedersachsen
die dortigen Verbote gekippt. Sachsen und das Saarland strichen die
Regel freiwillig. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein
wies einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot ab.