Mehr Strenge bei Risiko-Reisen: Pflicht zur digitalen Anmeldung? Von Axel Hofmann, dpa

Eine «Einreiseanmeldung» mit detaillierten Fragen und keine
Entschädigung für eventuelle Verdienstausfälle - wer trotz der
Corona-Pandemie ohne Not in ausländische Risikogebiete reist, muss
künftig wohl mit einigen Unannehmlichkeiten rechnen.

Berlin (dpa) - Reisende, die aus ausländischen Corona-Risikogebieten
nach Deutschland wollen, müssen sich bald auf strengere Vorschriften
einstellen. So könnten sie zu einer «digitalen Einreiseanmeldung»
verpflichtet werden, in der sie detaillierte Angaben zu ihren
Aufenthaltsorten machen müssen. Eine entsprechende Möglichkeit sieht
ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor, der der
Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den auch das
Nachrichtenportal «ThePioneer» und die «Rheinische Post» (Freitag)

berichtet haben.

Welche Regeln für Reisende sind geplant?

Auf Grundlage des Gesetzes könnten Reisende, die aus Risikogebieten
nach Deutschland kommen, dazu verpflichtet werden, beim Robert
Koch-Institut (RKI) nicht nur Angaben zu ihrer Identität zu
hinterlegen, sondern auch Informationen zu ihren Aufenthaltsorten
zehn Tage vor und zehn Tage nach der Einreise. Zu diesem Zweck bringt
der Gesetzentwurf auch eine «digitale Einreiseanmeldung» ins Spiel.
Darüber hinaus könnten die Betroffenen dazu verpflichtet werden, eine
ärztliche Untersuchung durch die zuständigen Behörden zu dulden, um
eine eventuelle Corona-Infektion auszuschließen.

Wie soll die «digitale Einreiseanmeldung» funktionieren?

Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Online-Formulars lässt der
Gesetzentwurf offen. Das Gesundheitsministerium will sich auch nicht
zu Details äußern und verweist darauf, dass der Entwurf noch zwischen
den einzelnen Ministerien abgestimmt werden müsse.

Sind weitere Einschränkungen im Reiseverkehr vorgesehen?

Das Gesetz würde Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dazu
ermächtigen, per Verordnung weitreichende Vorschriften zu erlassen,
die auch Fluglinien, Bahnunternehmen und Reisebus-Anbieter treffen
könnten. Ihnen könnte die Personenbeförderung aus Risikogebieten
untersagt werden, soweit die Rückreise deutscher Staatsangehöriger
weiterhin gesichert ist. Zudem könnten sie verpflichtet werden,
Passagierlisten und Sitzpläne an die zuständigen Behörden
weiterzuleiten. Vergleichbare Regelungen stehen schon jetzt im
Infektionsschutzgesetz - sie sind aber zeitlich befristet und würden
durch das neue Gesetz überarbeitet und verlängert.

Drohen Sanktionen für Reisen in Risikogebiete?

Wer «vermeidbare Reisen» in ausländische Risikogebiete antritt, soll

anschließend keine Entschädigung für den Verdienstausfall während d
er
vorgeschriebenen Quarantäne mehr bekommen. Eine Ausnahme ist
allerdings bei «außergewöhnlichen Umständen» vorgesehen wie bei d
er
Geburt des eigenen Kindes oder dem Tod eines nahen Angehörigen. Als
ausdrücklich vermeidbar werden hingegen Urlaubsreisen und
«verschiebbare Dienstreisen» aufgeführt.

Ab wann gelten diese Regelungen?

Das ist unklar. Derzeit ist der Gesetzentwurf noch in der Abstimmung
zwischen den einzelnen Ministerien. Anschließend müsste er vom
Bundestag verabschiedet werden. Selbst wenn sich die Parlamentarier
beeilen, könnte das Gesetz wohl allerfrühestens im November in Kraft
treten.