Grand Est als Risikogebiet ohne Auswirkung auf Grenzpendler

Saarbrücken (dpa/lrs) - Die Einstufung der ostfranzösischen Region
Grand Est als Risikogebiet hat für Grenzpendler keine Auswirkungen.
Es gebe zum Saarland keine Maßnahmen an der Grenze: Diese seien für
die saarländische Landesregierung «kein probates Mittel mehr», teilte

Regierungssprecher Alexander Zeyer am Freitag in Saarbrücken mit. Als
es im März zu deutschen Grenzkontrollen kam, sei die Situation eine
andere gewesen: Es habe damals keine Testungen und Nachverfolgungen
von Infektionsketten gegeben.

«Wir stehen in einem engen interregionalen Austausch mit unseren
Partnern und setzen auf eine grenzüberschreitende
Pandemiebekämpfung», sagte er. Nach der aktuellen Verordnung seien
Berufspendler von der zweiwöchigen Quarantänepflicht ebenso
ausgenommen wie Menschen, die sich weniger als 72 Stunden in Grand
Est aufgehalten oder einen triftigen Reisegrund hätten. Nicht in
Quarantäne müssten Personen mit einem negativen Corona-Test, der
nicht älter als 48 Stunden sein dürfe.

Zudem gilt im Saarland eine Quarantäne-Ausnahmeregelung: Für
Personen, die für maximal 24 Stunden aus einem Risikogebiet ins
Saarland einreisen, entfällt die Quarantänepflicht, um den Menschen
aus der Großregion ihre beruflichen und familiären Angelegenheiten
weiter zu ermöglichen. Grand Est gilt ab diesem Samstag als
Risikogebiet.