Gericht bestätigt abendliches Alkohol-Ausschankverbot in München

München (dpa) - Gaststätten in München dürfen nach 22.00 Uhr wegen

Corona vorerst weiter keinen Alkohol ausschenken. Das
Verwaltungsgericht München wies am Donnerstag die Eilanträge zweier
Restaurants gegen die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt
zurück. Die Regelung sei angesichts weiter steigender
Infektionszahlen verhältnismäßig, argumentierte die Kammer.

Die Anwälte der Restaurants hielten die Regelung der Stadt für
rechtswidrig, da sie nicht zwischen unterschiedlichen Betrieben wie
Speiserestaurants und Schankgaststätten differenziere. In einem
Restaurant ändere sich um 22.00 Uhr nichts gegenüber einem früheren
Zeitpunkt, da die Gäste weiter auf ihren Plätzen blieben.