Dehoga: Erste Gastronomen erwägen Klage gegen Beherbergungsverbot

Magdeburg (dpa/sa) - Nach der erfolgreichen Klage einer Privatperson
gegen das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg erwägen auch
Gastwirte in Sachsen-Anhalt, rechtlich gegen die Regelung vorzugehen.
«Wir haben unsere Mitglieder über die Möglichkeit informiert,
gerichtlich gegen die Regelung vorzugehen», sagte der Präsident des
Branchenverbands Dehoga am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
«Einige Mitglieder denken darüber nach, diesen Schritt zu gehen.»

Der Verband spreche jedoch keine Empfehlung für oder gegen eine
solche Klage aus, betonte Schmidt. «Das Risiko einer Niederlage vor
Gericht muss jeder selbst bewerten.» Natürlich strebe der Verband ein
Ende des in Sachsen-Anhalt bereits seit Mai geltenden
Beherbergungsverbots für Menschen aus Corona-Hotspots an. Die
Einhaltung sei für Gäste und Wirte sehr aufwendig. Dennoch verstehe
er, dass eine Lockerung der Regel bei den derzeit steigenden Zahlen
politisch schwierig zu vermitteln sei. Dem Gesundheitsministerium
sind nach Angaben vom Donnerstag derzeit keine Klagen gegen die
Regeln bekannt.

Sollte es beim Beherbergungsverbot bleiben, müssten betroffene
Betriebe etwa durch einen Unternehmerlohn, also bedingungslose
Hilfszahlungen, entschädigt werden, forderte Schmidt.
Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) hatte derartige Hilfen in
Aussicht gestellt. Am Dienstag entscheidet die Landesregierung über
das weitere Vorgehen in der Pandemie.