Gericht setzt Niedersachsens Beherbergungsverbot aus

Lüneburg (dpa/lni) - Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat
das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen
Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der
Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in
Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen,
müssen sich «mit sofortiger Wirkung» nicht mehr an die entsprechende

Verordnung halten, wie das Lüneburger Gericht mitteilte. Bis zu einer
Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate
dauern, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Das Verbot war erlassen worden, um die Ausbreitung des Coronavirus
einzudämmen. Reisenden aus deutschen Regionen mit mehr als 50
Infektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen wurden
Urlaubsaufenthalte damit erschwert. Am Donnerstag standen 54 Regionen
auf der Liste der betroffenen Regionen. Zwar sah die Regelung eine
Reihe von Ausnahmen vor, etwa nach Vorlage eines negativen
Corona-Tests, dennoch stellte es sich laut dem Oberverwaltungsgericht
in Niedersachen «nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche
Schutzmaßnahme dar». Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und
erforderlich sei, hieß es.

Niedersachsens Landesregierung hatte sich den Beherbergungsverboten
anderer Bundesländer zunächst nicht angeschlossen, nach wenigen Tagen
aber doch nachgezogen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD)
begründete das damit, dass das Land anderenfalls eine besondere
Anziehung für Touristen gehabt hätte, die vom Urlaub in den übrigen
Ländern ausgeschlossen wurden.

Auch in Baden-Württemberg war das Beherbungsverbot am Donnerstag vom
Verwaltungsgerichtshof gekippt worden. In Sachsen kündigte die
Regierung nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus
dem Freistaat an, dass es ab Samstag das umstrittene
Beherbergungsverbot nicht mehr geben wird. Mehrere Bundesländer
halten weiter daran fest.