Bayern beschließt erweiterte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen

München (dpa) - Bayern geht bei den neuen Corona-Maßnahmen teils über

den jüngsten gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern hinaus. In
bayerischen Regionen mit hohen Corona-Zahlen gelten künftig
Beschränkungen für private Kontakte. Schon bei mehr als 35
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen dürfen sich
nur noch zwei Hausstände oder maximal zehn Personen treffen. Das
beschloss das Landeskabinett am Donnerstag. Die Vereinbarung der
Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht
dies ab einem Neuinfektions-Wert von 50 vor. In Bayern dürfen sich ab
diesem Wert nur noch zwei Hausstände oder maximal fünf Personen
treffen.

In bayerischen Regionen mit hohen Corona-Zahlen gelten künftig
strikte Sperrstunden in der Gastronomie. Bei mehr als 35
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen müssen
Gaststätten um 23.00 Uhr schließen, zudem darf dann an Tankstellen
kein Alkohol mehr verkauft werden, und es gilt dann ein Alkoholverbot
auf öffentlichen Plätzen. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr
als 50 gelten die Sperrstunde und die beiden anderen Verbote schon ab
22.00 Uhr.

Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben
Tagen in einer Region müssen zudem überall dort Masken getragen
werden, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen - etwa in
Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in allen öffentlichen Gebäuden,

aber auch auf Begegnungs- und Verkehrsflächen wie etwa in Fahrstühlen
und in Eingangsbereichen von Hochhäusern. Zudem gilt dann eine
Maskenpflicht für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie
durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten.