Verwaltungsgericht: Knapp 200 Verfahren zu Corona-Regelungen

Berlin (dpa/bb) - Die Corona-Regelungen haben dem Verwaltungsgericht
in der Hauptstadt bislang viel Arbeit eingebracht. Allein bei der 14.
Kammer, die für das Infektionsschutzrecht zuständig ist, seien bis zu
diesem Donnerstag 196 Verfahren eingegangen, sagte Vize-Sprecher
Dominic Hörauf der dpa. Überwiegend seien Eilanträge gegen die
Corona-Eindämmungsverordnung des Senats eingereicht worden, nur in
seltenen Fällen Klagen. 151 Fälle seien bislang erledigt worden. Auch
andere Kammern des Gerichts haben demnach mit den Corona-Regelungen
zu tun, etwa wenn es um das Versammlungs- oder Schulrecht gehe.

Aktuell stehen Entscheidungen zur Berliner Sperrstunde von 23.00 bis
6.00 Uhr in zwei Eilverfahren aus. Insgesamt haben sich laut Sprecher
elf Gastwirte an das Gericht gewandt. Sie wollen erreichen, dass die
wegen der Pandemie verhängte nächtliche Schließung aufgehoben wird.


Zuletzt wies das Gericht den Antrag von Eltern ab, die durchsetzen
wollten, dass ihr Schulkind vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
befreit wird. Das Gericht habe die Ansicht der Schule bestätigt, die
ein «unspezifisches Attest» für das Kind nicht akzeptiert habe, so
der Sprecher. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» über den Fall berichtet.


Bislang sei keine Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt worden,
hieß es. Laut «Tagesspiegel» hatte die Familie argumentiert, dass ein

Attest mit Angabe der Diagnose gegen das informationelle
Selbstbestimmungsrecht oder gegen den Datenschutz verstoße.

In einem anderen Fall, in dem es um Kinder und Corona ging, habe das
Gericht in der Vorwoche den Antrag eines Mannes als unzulässig
abgelehnt, sagte Hörauf. Der Antragsteller wollte demnach erreichen,
dass Kinder generell keinen Corona-Schutz vor Mund und Nase tragen
müssen. Laut Gericht war nicht erkennbar, dass der Mann in seinen
eigenen Rechten verletzt worden sei.