Gericht kippt Beherbergungsverbot im Südwesten nach Antrag aus NRW

Eine Familie aus Marl kann nun doch die Koffer packen: Sie darf auch
ohne negativen Corona-Test Richtung Südwesten starten. Mit einem
Eilantrag haben die Urlauber das Beherbergungsverbot in
Baden-Württemberg gekippt. Das freut sogar die NRW-Landesregierung.

Mannheim/Marl (dpa/lnw) - Erfolg für eine Familie aus Marl (Kreis
Recklinghausen): Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das
Beherbergungsverbot in dem Bundesland für verfassungswidrig erklärt
und mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Das Gericht teilte
am Donnerstag in Mannheim mit, es habe dem Eilantrag der Familie aus
NRW gegen das Beherbergungsverbot für Menschen aus Hochrisikogebieten
in Baden-Württemberg stattgegeben. Die Familie will nun wie geplant
in ein Ferienhaus in den Kreis Ravensburg reisen.

Das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg bestand bislang für
Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle
pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Die
Antragsteller kommen aus einem der vielen Kreise in NRW mit
kritischer Inzidenz-Zahl.

Das Gericht würdigte das Bemühen der Stuttgarter Landesregierung, die
Gefahr für das Leben und die körperliche Unversehrtheit für eine
potenziell große Zahl von Menschen einzudämmen. Allerdings sei das
Verbot ein unverhältnismäßiger Einschnitt in das Grundrecht auf
Freizügigkeit.

Den Antragstellern wiederum sei es nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden
vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne
nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit
einen Corona-Test erlangen könnten (Az. 1S3 3156/20).

Die Familie aus Marl hatte laut Gericht für die Zeit vom 16. Oktober
2020 bis zum 23. Oktober 2020 einen Urlaub im Kreis Ravensburg
gebucht. Die Urlauber aus NRW argumentierten gegenüber dem Gericht
unter anderem, die Vorlage eines negativen Corona-Tests diskriminiere
Gäste aus Regionen mit schlechten Testkapazitäten und Familien. Sie
hätten es bislang nie geschafft, ein Testergebnis innerhalb von
weniger als 72 Stunden zu erlangen - wobei es nur 48 Stunden alt sein
darf. Weiterhin müsse der Test privat bezahlt werden und belaste die
Antragsteller mit ihren drei Kindern erheblich. Pro Test seien
demnach rund 154 Euro fällig, die man entsprechend mal fünf nehmen
müsse. Die Kosten für das Ferienhaus lägen bei 2000 Euro.

Die Rechtsanwältin der Familie, Elisabeth Rahe, betonte: Sowohl sie
selbst als auch ihre Mandanten stünden «ganz eindeutig» hinter dem
Kurs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), was den Kampf gegen die
Corona-Pandemie angehe. Das Beherbergungsverbot einzelner
Bundesländer sei in der aktuellen Form aber nicht gerecht. So
bestrafe man unter anderem auch Familien, die in eine «einsame Höhle»

reisen wollten - wie ihre Mandanten. Die blieben in dem Ferienhaus
unter sich.

FDP-Familienminister und Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP)
twitterte am Donnerstag nach der Gerichtsentscheidung: «Gut, dass
sich NRW auf diese unwirksame und unhaltbare Regelung gar nicht erst
eingelassen hat.»