Brandenburger müssen mit strengeren Corona-Regeln rechnen

Bund und Länder haben schärfere Corona-Regeln beschlossen. Das
Beherbergungsverbot für Besucher aus Hotspots bleibt aber strittig.
Berliner dürfen damit voraussichtlich weiter nicht in Hotels im
Umland übernachten, wenn die Schwelle neuer Infektionen hoch bleibt.

Potsdam (dpa/bb) - Auf die Brandenburger kommen voraussichtlich
schärfere Corona-Regeln zu. Bund und Länder vereinbarten am Mittwoch
strengere Maßnahmen. Bei steigenden Infektionszahlen und spätestens
ab 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern soll eine Maskenpflicht
im öffentlichen Raum gelten, wo Menschen dichter oder länger
zusammenkommen. Bund und Länder empfehlen in diesen Regionen eine
Sperrstunde für die Gastronomie. In den betroffenen Regionen soll die
Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen weiter begrenzt werden. Bei
diesem Wert neuer Infektionen sollen nur noch 25 Menschen im
öffentlichen und 15 im privaten Raum privat feiern können.

In Regionen mit 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern soll neben
einer Maskenpflicht auch gelten, dass sich im öffentlichen Raum nur
noch 10 Personen treffen dürfen. Die Gastronomie soll ab 23.00 Uhr
schließen und keinen Alkohol mehr ausgeben dürfen. Bei Feiern dürfen

in der Öffentlichkeit dann 10 Menschen zusammenkommen, im privaten
Raum maximal 10 Leute aus höchstens zwei Haushalten. Veranstaltungen
werden auf 100 Teilnehmer beschränkt. Ob die rot-schwarz-grüne
Landesregierung dies so umsetzt, war vor Beratungen zunächst offen.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) forderte bei den Beratungen
mehr Miteinander der Länder im Kampf gegen die Corona-Pandemie. «Wir
brauchen eine grundsätzlich gemeinsame Haltung aller Länder.
Regionale Besonderheiten, zum Beispiel ein relativ geringes oder auch
auffallend hohes Infektionsgeschehen, müssen jedoch berücksichtigt
werden können», sagte Woidke am Rande des Treffens nach Informationen
der Deutschen Presse-Agentur. «Wir brauchen Klarheit, Verlässlichkeit
und Nachvollziehbarkeit. Sonst schwindet in der Bevölkerung die
Akzeptanz für unsere Beschlüsse.»

In Brandenburg gilt bereits ab 35 neuen Infektionen pro 100 000
Einwohner in sieben Tagen eine Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz für
Büros und Gaststätten, wenn man nicht an seinem Platz ist. Zu
Privatfeiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen dann
höchstens 50 Menschen kommen, zuhause höchstens 25 Menschen. Bei mehr
als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner nach sieben Tagen sinkt
die Obergrenze auf 25 Teilnehmer außerhalb und 10 zuhause. Diese
schärferen Regeln sind weiter im Kreis Oder-Spree und in Cottbus in
Kraft, weil dort die Marke von 35 überschritten wurde.

Nach einer gescheiterten Einigung von Bund und Ländern zum
Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Hotspots will Brandenburg
dem Vernehmen nach vorerst daran festhalten. Besucher aus einer Stadt
oder einem Landkreis in Deutschland mit mehr als 50 Neuinfektionen je
100 000 Einwohner in sieben Tagen dürften damit weiter nicht in
Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder Campingplätzen in Brandenburg
übernachten. Es sei denn, sie können einen höchstens 48 Stunden alten

negativen Corona-Test vorlegen. Erlaubt sind aber Ausflüge, Einkäufe
oder Besuche.

Die Zahl der bestätigten neuen Ansteckungen mit dem Coronavirus hatte
in Brandenburg am Mittwoch mit 112 die Marke von 100 erstmals seit
dem 24. April übertroffen.