Kritik: Bundestag muss Basis für Corona-Regeln schaffen

Koblenz/Berlin (dpa) - Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs
Rheinland-Pfalz und die Linksfraktion des Bundestags fordern, die
Corona-Auflagen auf solide gesetzliche Füße zu stellen. «Seit Monat
en
formulieren Verwaltungsgerichte bundesweit in ihren Beschlüssen
Bedenken gegenüber dem bislang weitgehend exekutiven Regelungsregime
der Corona-Verordnungen», sagte der oberste Richter des Landes
Rheinland-Pfalz, Lars Brocker. Auch der Fraktionsvorsitzende der
Linken, Dietmar Bartsch, forderte in einem Interview mit dem
Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) eine Beteiligung des Bundestags.

Verwaltungsgerichte könnten einzelne Vorschriften in den
Corona-Rechtsverordnungen womöglich «von einem Tag auf den anderen
kassieren», weil sie gegen den Parlamentsvorbehalt und damit gegen
die Verfassung verstießen, sagte Brocker der «Rhein-Zeitung». «Das

vom parlamentarischen Gesetzgeber abgekoppelte Sonderrechtsregime von
Corona-Verordnungen gerät zunehmend in Konflikt mit den
rechtsstaatlichen Vorgaben der Verfassung», betonte er. «Alle drei
Staatsgewalten müssen ihren Beitrag leisten und deshalb dringend als
zentrales Staatsorgan auch der Deutsche Bundestag», erläuterte der
Jurist. Die Landesparlamente könnten diese verfassungsrechtliche
Lücke entgegen anderslautenden Vorschlägen nicht alleine schließen.

Auch der Fraktionschef der Linken kritisiert: alle zentralen
Entscheidungen würden von den Regierungen in Bund und Ländern
getroffen. «Es wird allerhöchste Zeit für demokratische Legitimierung

der Corona-Politik.»