Neue Regeln für Corona-Verdienstausfall geplant

Berlin (dpa) - Die Koalition plant zusätzliche Möglichkeiten der
Entschädigung bei Verdienstausfällen für Eltern, die ihre Kinder
wegen Corona zu Hause betreuen müssen. Für Reiserückkehrer aus
Risikogebieten soll es dagegen keine Entschädigung mehr geben. Das
geht aus einer sogenannten Formulierungshilfe für die
Koalitionsfraktionen des Bundestages zu weiteren Änderungen des
Infektionsschutzgesetzes hervor, die der Deutschen Presse-Agentur
vorliegt.

So solle künftig ein Entschädigungsanspruch auch für einzelne Eltern

in Betracht kommen, die ein Kind zu Hause betreuen müssen, weil das
Gesundheitsamt ihren Nachwuchs unter Quarantäne gestellt hat. Bisher
sah die Regelung eine Entschädigung vor, wenn Schulen oder Kitas
behördlich geschlossen wurden und keine anderweitige Betreuung
möglich war. Eltern, die dann nicht zur Arbeit können, können 67
Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat erhalten.
Inzwischen werden allerdings zwar weiterhin vereinzelt auch ganze
Einrichtungen geschlossen, aber auch einzelne Klassen oder
Lerngruppen nach Hause geschickt.

Für Menschen, die «vermeidbare Reisen» in ausländische Risikogebiet
e
antreten, soll es nach der Rückkehr für die Zeit der vorgeschriebenen
Quarantäne keine Verdienstausfallentschädigung mehr geben. Das soll
dann gelten, wenn das Gebiet mindestens zwei Tage vor Reiseantritt
bereits als Risikogebiet vom Robert Koch-Institut ausgewiesen wurde.
Ausgenommen sein sollen «außergewöhnliche Umstände», wie die Gebu
rt
des eigenen Kindes oder der Tod eines nahen Angehörigen.