Gericht: Berliner Wirt bekommt keine Corona-Entschädigung

Berlin (dpa) - Ein Berliner Wirt, der wegen Corona seine Kneipe für
Wochen schließen musste, hat laut einer Gerichtsentscheidung keinen
Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich vom Land. Der Kläger habe
unter keinem rechtlichen Aspekt einen Entschädigungsanspruch,
entschied das Landgericht am Dienstag in erster Instanz. Damit
scheiterte die Klage des Kneipenbetreibers. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Eine Berufung ist möglich.

Der Wirt wollte erreichen, dass das Land für entgangene Umsätze
während der massiven Einschränkungen von Mitte März bis Mitte Mai
zahlt. Nach Angaben seines Anwalts war es der erste Fall zu
Entschädigungsansprüchen wegen Corona.

Die Gastronomie ist durch die Corona-Krise besonders betroffen.
Restaurants und Kneipen mussten in Berlin Mitte März komplett
schließen und damit fast vollständig auf ihre Umsätze verzichten.
Erst nach zwei Monaten durften Restaurants Mitte Mai wieder öffnen,
Kneipen ab dem 2. Juni.