Senat beschließt zunächst noch keine Corona-Hilfe für Gastronomie

Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Senat hat sich grundsätzlich auf
Corona-Hilfen für Gaststätten und Bars wegen der nun geltenden
Sperrstunde verständigt, diese jedoch bei einer Schaltkonferenz am
Dienstag noch nicht beschlossen. Zuvor sollen noch Ergebnisse der am
Mittwoch geplanten Schalte der Ministerpräsidenten der Länder mit
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewartet werden, wie ein Sprecher der
Senatswirtschaftsverwaltung sagte. Sollten dort Bundeshilfen auf den
Weg gebracht werden, würden diese in das Landesprogramm integriert.
Dieses werde dann voraussichtlich noch am Mittwoch beschlossen.

Konkret will der Senat Schankbetrieben, die wegen der seit Samstag
geltenden nächtlichen Sperrstunde existenzbedrohende Umsatzeinbußen
erleiden, Mietkosten von bis zu 3000 Euro pro Betrieb erstatten.
Infrage kommen laut Wirtschaftsverwaltung bis zu 2500 Bars und
Gaststätten, die Einbußen im Vergleich zum Vormonat «plausibel
machen» müssen. In Ausnahmefällen könnten auch Unternehmen anderer

Branchen im Einzelhandel, etwa Spätverkaufsstellen, Anträge stellen,
wenn sie signifikante Umsatzeinbußen nachweisen können.

Die Abwicklung soll wie schon bei anderen Hilfsprogrammen die
Investitionsbank Berlin (IBB) übernehmen. Das neue Programm für die
Gastronomie ist auf die Dauer der verschärften Corona-Regeln
beschränkt, also zunächst bis zum 31. Oktober. Sollte die
Gewerbemiete über 3000 Euro liegen, erwarte der Senat ein
Entgegenkommen der Vermieter, hieß es ergänzend.

Der Senat hatte die Sperrstunde von 23.00 bis 06.00 Uhr für
Gastronomie und Handel beschlossen, um die Corona-Pandemie
einzudämmen. Denn die Behörden führen das stark gestiegene
Infektionsgeschehen nicht zuletzt auf private Feiern und illegale
Partys im Freien mit viel Alkohol zurück.