Staatsrechtler: Eingriff in Grundrechte durch Beherbergungsverbot

Berlin (dpa) - In der Debatte über das Corona-bedingte
Beherbergungsverbot in einigen Bundesländern hält der Leipziger
Staatsrechtler Christoph Degenhart die Maßnahmen für nicht
gerechtfertigt. «Sie greifen in die Grundrechte der Betriebe sowie
der Reisenden ein», sagte Degenhart dem «Handelsblatt» (Dienstag).
Degenhart forderte eine stärkere Mitsprache der Parlamente als bisher
in der Frage, wie die Pandemie eingedämmt werden kann.

Seit dem Ausbruch des Coronavirus würden intensivste
Grundrechtseingriffe angeordnet. Anfangs sei dies noch hinzunehmen
gewesen. Mit den wieder steigenden Corona-Fallzahlen träfen die
Länderchefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nun die
Entscheidungen und die Stimmen der Parlamente seien kaum wahrnehmbar,
kritisierte Degenhart.

Kurz vor der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Mittwoch steht
das Beherbergungsverbot vieler Länder zum Schutz vor
Corona-Infektionen im Fokus der Kritik. Bereits am Montag hatten
zahlreiche Politiker eine Rücknahme der Regelung gefordert. Die
meisten Bundesländer hatten am vergangenen Mittwoch beschlossen, dass
Bürger aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen bei Reisen
innerhalb von Deutschland nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie
einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen
können. Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.