Gericht entscheidet über Corona-Entschädigung für Wirt

Berlin (dpa/bb) - Am Landgericht der Hauptstadt soll am Dienstag
(13.00 Uhr) entschieden werden, ob ein Berliner Wirt Anspruch auf
finanzielle Entschädigung für die Corona-Kneipenschließung hat. Der
Wirt aus Charlottenburg will erreichen, dass das Land Berlin für
entgangene Umsätze während des Lockdowns von Mitte März bis Mitte Mai

zahlt, wie der Anwalt mitteilte. Es sei der erste Fall zu
Entschädigungsansprüchen wegen Corona.

Die Gastronomie in der Hauptstadt ist durch die Corona-Krise
besonders betroffen. Zum einen mussten Restaurants und Kneipen Mitte
März komplett schließen und damit fast vollständig auf ihre Umsätze

verzichten. Erst nach zwei Monaten durften Restaurants Mitte Mai
wieder öffnen, Kneipen ab 2. Juni.

Nach Medienberichten betreibt der Wirt seine Kneipe seit 47 Jahren.
Sie ist demnach besonders bei Touristen beliebt. Mit der
Corona-Pandemie sei der Umsatz um mehr als 40 Prozent eingebrochen.