Gastwirtin wehrt sich gegen Sperrstunde - Gericht lehnt Antrag ab

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hat
den Eilantrag einer Gastwirtin gegen die von der Stadt verhängte
Sperrstunde ab 23.00 Uhr abgelehnt. Es verwies am Montag auf die
fragiler werdende Situation mit der Gefahr einer Überlastung des
Gesundheitssystems. Die Sperrzeit-Regeln verfolgten einen legitimen
Zweck und seien geeignet und notwendig, um das Ziel zu erreichen, das
Virus einzudämmen, teilte das Gericht mit.

Wegen der gestiegenen Corona-Infektionen gilt in den Frankfurter
Gaststätten und Restaurants seit dem vergangenen Freitag eine
Sperrstunde ab 23.00 Uhr. Die Gastwirtin wollte ihren Betrieb
weiterhin bis Mitternacht offen halten. Im Rahmen einer
Interessenabwägung sei der Nachteil für die Antragstellerin nicht
schwerer zu gewichten, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die
neuen Regelungen gelten vorerst bis 18. Oktober.