Aras ordnet allgemeine Maskenpflicht im Landtag an

Stuttgart (dpa/lsw) - Wegen steigender Corona-Infektionszahlen hat
Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) eine Maskenpflicht im
Landtag angeordnet. Die Allgemeinverfügung trete am 14. Oktober in
Kraft, wie sie am Montag mitteilte. «Wir nehmen die aktuelle
Entwicklung weiterhin sehr ernst», betonte die Grünen-Politikerin.

Die Maskenpflicht gilt für alle Gebäude und Räumlichkeiten des
Landtags - auch für den Plenarsaal, die Sitzungssäle und die
Besprechungsräume sowie alle Verkehrsflächen und Aufzugsanlagen.
Bislang herrscht im Landtag nur ein Maskengebot, falls der
Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Die Abgeordneten dürfen die Maske aber in Sitzungssälen und im
Plenarsaal am Platz ablegen, sofern der Mindestabstand eingehalten
wird. Die Maskenpflicht gilt auch für Mitarbeiter des Landtags und
der Fraktionen sowie für Besucher. Verstöße können mit einem
Zwangsgeld geahndet werden - mindestens 250 Euro für Abgeordnete und
mindestens 150 Euro für Mitarbeiter und Besucher.