Ministerium: Erlass für neue Corona-Regeln - Startpunkt unklar

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU)
am Sonntag verkündeten neuen Corona-Regeln für NRW sollen in neuem
Erlass den Kommunen noch am Montag mitgeteilt werden. Ab wann die
Regelungen gelten, konnte das nordrhein-westfälische
Gesundheitsministerium am Montagnachmittag noch nicht sagen.

Ministerpräsident Laschet hatte am Sonntag gesagt, dass die aktuelle
Coronaschutz-Verordnung bis zum 1. November gelte und es mit Vorlauf
bis spätestens dahin eine neue gebe. Mit einem Erlass müsste man
nicht auf eine entsprechende neue Schutzverordnung warten.

Laschet hatte nach einer Sondersitzung des nordrhein-westfälischen
Kabinetts am Sonntag unter anderem mitgeteilt, dass die Zahl der
Anwesenden auf privaten Feiern in Gaststätten auf 50 begrenzt werden
solle.

Mit einheitlichen Regeln für jene Kommunen, in denen die
Neuinfektionen besonders stark angestiegen sind, will die
Landesregierung nach eigenen Worten für mehr Klarheit sorgen. Sobald
ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt in NRW die Grenze von 50
Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen überschreite,
sollen sich dort zum Beispiel nur noch bis zu fünf Menschen aus
verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen dürfen,
kündigte Laschet an.

Außerdem sollen in diesem Fall Öffnungszeiten von Kneipen und
Restaurants eingeschränkt werden. Für öffentliche Veranstaltungen
sollen strengere Obergrenzen für die Teilnehmerzahl gelten. «Damit
schaffen wir jetzt Einheitlichkeit und Klarheit in allen Hotspots»,
sagte Laschet. Bislang mussten alle betroffenen Kreise und
kreisfreien Städte bei Überschreiten des Warnwerts von 50
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen selbst über
geeignete Gegenmaßnahmen entscheiden.