Schärfere Corona-Regeln treten in Brandenburg in Kraft

Potsdam (dpa/bb) - Angesichts steigender Zahlen von Neuinfektionen
mit dem Coronavirus treten an diesem Sonntag in Brandenburg wieder
schärfere Regeln zur Eindämmung der Pandemie in Kraft. Allerdings
gelten diese in Landkreisen und kreisfreien Städten nur, wenn dort 35
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen festgestellt
wurden. Als erste Kommune setzte der Landkreis Oder-Spree die neuen
Regeln in Kraft, nachdem dort am Samstag ein Wert von 39,1
festgestellt worden war. «Damit gelten nach der neuen
Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, die am Sonntag in Kraft
tritt, ab dem 11. Oktober zusätzliche Restriktionen im gesamten
Landkreis Oder-Spree», teilte der Landkreis mit.

Nun gilt dort eine Maskenpflicht auch in Bürogebäuden, Gaststätten
und Aufzügen. Nur noch 50 Menschen dürfen an Feiern in öffentlichen
oder angemieteten Räumen teilnehmen. Bei feiern zuhause in der
Wohnung oder im Garten liegt die Obergrenze bei 25 Teilnehmern.

Auch die kreisfreie Stadt Cottbus näherte sich am Samstag mit dem
Wert 30,1 der kritischen Marke. In ganz Brandenburg war innerhalb
eines Tages mit 97 Neuinfektionen wieder eine Steigerung festgestellt
worden. Tags zuvor waren es landesweit 90 Neuinfektionen und am
Donnerstag 55. Für das ganze Land stieg die Zahl der Neuinfektionen
pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen um 2,1 auf 15,3.

Bereits seit Freitag gilt in Brandenburg ein Beherbergungsverbot für
Touristen aus Berlin und anderen Corona-Hotspots in Deutschland, weil
dort die Zahl der Neuinfektionen pro 100 00 Einwohnern binnen sieben
Tagen über 50 gestiegen war. Tabu sind Übernachtungen in Hotels,
Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen in Brandenburg
auch für Gäste aus Frankfurt am Main, Offenbach, Bremen, Hamm, Herne,
Remscheid, Rosenheim sowie den Landkreisen Cloppenburg, Vechta und
Wesermarsch in Niedersachsen und dem Kreis Esslingen in
Baden-Württemberg.

Nicht betroffen sind Berufspendler, Tagesausflügler und Besucher.
Auch wer zwingend notwendig verreist, etwa beruflich, darf
übernachten - Voraussetzung ist ein negativer ärztlich attestierter
Corona-Test, der höchstens 48 Stunden vor Anreise gemacht wurde.