Ferien während der Corona-Welle - Hinweise für Inlandsreisende

Berlin (dpa) - In Deutschland steigen die Corona-Fallzahlen wieder
drastisch an. Am Wochenende meldeten unter anderem Köln, Stuttgart
und Essen das Überschreiten der wichtigen Warnstufe von 50
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Zur
Eindämmung des Virus haben einige Bundesländer bereits Beschränkungen

für Reisende aus Gegenden mit besonders hohen Corona-Zahlen
beschlossen.

Vielen Urlaubern bereitet das Kopfzerbrechen: Einige Bundesländer
stecken mitten in den Herbstferien, in anderen starten sie demnächst.
Eindeutig ist: private Besuche sind erlaubt, auch wenn die Reisenden
aus einem Risikogebiet kommen. Wo gelten nun welche Corona-Regeln für
Urlauber im Inland?

Regelungen zur Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot und zum
Beherbergungsverbot

BADEN-WÜRTTEMBERG: In Baden-Württemberg gibt es keine Einreiseverbote
oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen
Risikogebieten. Wer aus einem solchen Gebiet kommt, darf nur dann
etwa in Pensionen und Hotels beherbergt werden, wenn ein höchstens 48
Stunden alter negativer Corona-Test vorliegt.

BAYERN: Es gibt kein Einreiseverbot. Das bayerische
Gesundheitsministerium veröffentlicht regelmäßig eine Liste der
Städte und Kreise, für deren Bewohner das Beherbergungsverbot gilt.
Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die einen negativen Corona-Test
vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

BERLIN: Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen. Der Senat hat
noch kein Beherbergungsverbot beschlossen.

BRANDENBURG: Wer vorhat, aus Corona-Hotspots nach Brandenburg zu
fahren, kann Ausflüge unternehmen oder einkaufen gehen.
Übernachtungen sind nicht erlaubt, außer bei Vorlage eines negativen
Corona-Tests, der vor Abreise höchstens 48 Stunden alt gewesen sein
darf, oder bei zwingenden beruflichen oder medizinischen Reisen.

BREMEN: In Bremen gibt es kein Einreiseverbot und keine
Quarantänepflicht oder ein Beherbergungsverbot für Reisende aus
innerdeutschen Risikogebieten.

HAMBURG: Es gibt kein Einreiseverbot für Menschen aus inländischen
Risikogebieten. Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen,
dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem solchen
aufgehalten haben. Falls doch, können sie mit einem negativen
Testergebnis übernachten, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

HESSEN: Es gibt kein Einreiseverbot, dafür aber ein
Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. Wer mit einem
ärztliches Attest nachweisen kann, dass keine Anhaltspunkte für eine
Corona-Infektion vorliegen, darf übernachten.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Neben einem aktuellen negativen Corona-Test
schreibt die Corona-Landesverordnung weiterhin eine 14-tägige
Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Die Wartezeit kann
durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein
zweiter, selbst zu bezahlender Test nach fünf bis sieben Tagen
ebenfalls negativ ausfällt.

NIEDERSACHSEN: Die Einreise innerhalb Deutschlands ist nicht
beschränkt. Tagestourismus ist möglich. Es gelten keine
Quarantänevorgaben für deutsche Risikogebiete. Allerdings gilt ein
Beherbergungsverbot. Wenn etwa der Infektionsherd klar begrenzt ist
oder Reisende einen höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test
vorlegen können, sind Ausnahmen möglich. Im Internet sind die
betroffenen Gebiete aufgeführten.

NORDRHEIN-WESTFALEN: In NRW gibt es keine Beschränkungen und vorerst
kein Beherbergungsverbot für Urlauber aus nationalen Risikogebieten.

RHEINLAND-PFALZ: Reisende aus innerdeutschen Risikoregionen müssen
sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Ab diesem Dienstag gilt
ein Beherbergungsverbot für sie, außer sie haben einen negativen
Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die betroffenen
Regionen sind auf der Internetseite der Landesregierung gelistet.

SAARLAND: Im Saarland gilt seit Ende Juni ein Beherbergungsverbot für
Reisende aus Corona-Risikogebieten, es sei denn sie können einen
ärztlich attestierten, negativen Corona-Test vorlegen, der nicht
älter als zwei Tage ist.

SACHSEN: Die Einreise ist erlaubt. Wer aus einem Risikogebiet etwa
aus dem Ausland kommt, muss sich testen lassen. Bis ein negatives
Ergebnis vorliegt, besteht die Pflicht zur häuslichen Quarantäne.

SACHSEN-ANHALT: Die Einreise ist erlaubt. Die Beherbergung von
Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten,
außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine
Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: In Schleswig-Holstein gelten keine
Beschränkungen. Ein Beherbergungsverbot besteht für gewerbliche
Betriebe. Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen negativen
Corona-Test vorzulegen, der höchstens 48 Stunden alt ist.

THÜRINGEN: Es gibt keine Einreisebeschränkungen oder ein
Beherbergungsverbot für Menschen aus deutschen Risikogebieten.