Gastronomen gehen mit Eilantrag gegen Sperrstunde vor

Berlin (dpa/bb) - Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht gehen
mehrere Berliner Gastronomen gegen die vom Senat beschlossene
Sperrstunde in Berlin vor. Der Antrag sei eingegangen, sagte ein
Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Anfrage. Mit einer Entscheidung
sei aber nicht mehr am Freitag, sondern voraussichtlich in der
kommenden Woche zu rechnen. Zuvor hatte unter anderem der
«Tagesspiegel» (Online) berichtet. Nach Angaben von Rechtsanwalt Niko
Härting wurde der Antrag zunächst für sechs Gastronomen gestellt,
weitere sollten folgen.

In einem Auszug aus dem Eilantrag, der der Deutschen Presse-Agentur
vorliegt, wird die Sperrstunde als unverhältnismäßig kritisiert. Es
gebe keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststä
tten
um 23.00 Uhr. Von politischer Seite sei die Zunahme der Fallzahlen
schließlich mit privaten Treffen und illegalen Partys begründet
worden. Mit einer Sperrstunde für die Gastronomie werde eher ein
gegenteiliger Effekt erreicht: Junge Menschen träfen sich dann an
anderen Orten, für die keine Hygienekonzepte gelten, so die
Argumentation.

Bemängelt wird auch, dass die Corona-Maßnahmen weiter auf dem
Verordnungsweg angeordnet werden, was «rechtsstaatlich bedenklich»
sei. Das Ergreifen von Maßnahmen gegen ein weiteres Ansteigen der
Corona-Fallzahlen wird in dem Antrag nicht grundsätzlich in Frage
gestellt, dies sei «richtig und konsequent».

Der Senat hatte am Dienstag vor dem Hintergrund der deutlich
gestiegenen Infektionszahlen beschlossen, dass Restaurants, Bars,
Kneipen und die meisten Geschäfte künftig zwischen 23 und 6 Uhr
geschlossen sein müssen. Die neue Regelung gilt nach Senatsangaben ab
Samstag, 00.00 Uhr. Das bedeutet, dass Gastwirte am Freitag um
Mitternacht schließen müssen - bis zum Samstagmorgen um 6 Uhr. Ab
Samstagabend gilt die Sperrstunde dann entsprechend bereits ab 23
Uhr.