Dehoga: Beherbergungsverbot ungerecht und wettbewerbsverzerrend

Magdeburg (dpa/sa) - Die in Sachsen-Anhalt geltenden
Beherbergungsverbote für Menschen aus Corona-Hotspots sind aus Sicht
der Hotelbranche ungerecht. So dürften Menschen aus Risikogebieten
zwar einreisen und privat bei Freunden und Familie übernachten, nicht
jedoch in gewerblichen Herbergen, kritisierte der sachsen-anhaltische
Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) am Freitag. «Das ist eine
eindeutige Wettbewerbsverzerrung für unsere Branche.» Es sei bisher
nicht belegt, dass das Geschehen in Beherbergungsbetrieben zu einem
Anstieg der Corona-Ansteckungen geführt habe, hieß es weiter.

Zudem beklagte der Verband, dass die politischen Entscheider die
Verantwortung auf die Hotel- und Herbergs-Betreiber abwälzen. Das
bürde den Unternehmen unnötige Bürokratie auf und sorge für große

Unsicherheit bei Gästen und Gastgebern.

So sei nicht geklärt, was passiere, wenn eine Region während des
Aufenthalts eines von dort stammenden Gastes zum Hotspot erklärt
werde. Viele Gäste stornierten aus Unsicherheit ihre Buchungen.
Hoteliers gingen Einnahmen verloren und hätten keine klare rechtliche
Handhabe.

In Sachsen-Anhalt dürfen Hoteliers seit Ende Juni niemanden
beherbergen, der aus einem Corona-Hotspot kommt und keinen aktuellen
negativen Test vorweisen kann. Als innerdeutsche Risikogebiete gelten
Städte und Kreise, in denen es mehr als 50 nachgewiesene Infektionen
je 100 000 Einwohner und Woche gibt. Wegen der wieder deutlich
steigenden Zahl der Corona-Fälle in Deutschland haben in anderen
Bundesländern bereits mehrere Kommunen diese Grenze überschritten.