Gerichtshof: Land darf Masken im Unterricht empfehlen

Kassel/Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Land Hessen darf das Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht empfehlen. Das geht aus einer
am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofs hervor. Die Kasseler Richter lehnten den
Eilantrag eines Schülers ab, der sich gegen eine von seiner Schule
ausgesprochene dringende Empfehlung gewehrt hatte. Diese stelle eine
Meinungsäußerung dar, die der Adressat zwar berücksichtigen solle,
die aber seine Entscheidungsfreiheit unberührt lasse, so das Gericht.
Der Schüler werde somit in seinen Grundrechten nicht verletzt. Diese
Entscheidung ist rechtskräftig.(Aktenzeichen: 7 B 2192/20)

Bei dem Fall aus dem Rheingau-Taunus-Kreis hatte die Schule unter
anderem festgeschrieben: «Aufgrund der Lerngruppengrößen von über 1
5
Personen ist es dringend empfohlen, auch während des Unterrichts eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, da in den Räumen nicht der notwendige
Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.» Der Schüler wehrte
sich und bekam vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden zunächst Recht.
Doch das Land Hessen hatte mit seiner Beschwerde dagegen Erfolg. Die
Kasseler Richter erklärten aber auch, dass die Situation anders
gewesen wäre, wenn die Äußerung nur vom Wortlaut her eine Empfehlung

gewesen wäre, in Wirklichkeit aber als Pflicht verstanden werden
müsse. Aus den dienstlichen Erklärungen der Lehrer lasse sich aber
entnehmen, dass das Befolgen freiwillig sei.