Die Bund-Ländervereinbarung zu Inlandsreisen

Berlin (dpa) - Bund und Länder haben wegen des Anstiegs bei den
täglich festgestellten Neuansteckungen mit dem Corona-Virus und einer
Zunahme von «besonders betroffenen Gebieten» im Inland Regeln für
innerdeutsche Reisen verabredet. Dabei behalten sich fünf Länder aber
ein eigenes Vorgehen vor.

* Im gemeinsamen Beschlusspapier wird festgestellt, dass dem
Anstieg der Zahlen «konsequent begegnet werden muss», vor allem um
Wirtschaft, Schulen und Kitas am Laufen zu halten.
* Bekräftigt werden vorangegangene Beschlüsse von Bund und Ländern

vom Mai, Juni und Juli und die entsprechende «Hotspot-Strategie», die
besagt, dass Beschränkungen erlassen werden, wenn in einem Kreis die
Anzahl der Corona-Neuinfektionen den Grenzwert von 50 pro 100 000
Einwohner in den vergangenen sieben Tagen übersteigt.
* Die Bürger werden aufgefordert, nicht erforderliche Reisen in
besonders betroffene Gebiete und aus diesen heraus zu vermeiden.
* Die Mehrzahl der Länder erklärt sich dazu bereit, zu regeln, dass
Touristen aus entsprechenden Gebieten nur dann in einem Hotel
untergebracht werden dürfen, wenn sie einen negativen Test vorlegen
können, der maximal zwei Tage alt ist. Solche «Freitestungen» für
Reisen sollen nur möglich sein, wenn genug Testmöglichkeiten
vorhanden sind. Tests zur Aufrechterhaltung etwa des Bildungswesens
haben Vorrang.
* Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und
Thüringen geben in dem gemeinsamen Beschluss allerdings abweichende
Positionen zu Protokoll. So lehnt etwa Thüringen ein generelles
«Beherbergungsverbot» für Menschen aus Hotspots ab. Niedersachsen
will noch prüfen, «ob der Beschluss mitgetragen werden kann».
Mecklenburg-Vorpommern beharrt auf eigenen Regeln, die darüber
hinausgehen.
* Berlin und Bremen fühlen sich an Bund-Länder Vereinbarungen vom
16. Juli gebunden. Dort hatte Bremen bereits angemerkt, «dass die
Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete
Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein
muss».
* Die Hauptstadt fordert zudem, dass «bei der Bewertung des
Infektionsgeschehens (...) Berlin als Gesamtstadt und
Einheitsgemeinde behandelt» wird.