Deutschland-Urlaub für Reisende aus Risikogebieten wird schwierig

In immer mehr Regionen überschreiten die Corona-Zahlen die
Grenzwerte. Für viele Herbsturlauber wird es nun schwierig. Wo man
hinfahren und übernachten kann, wo Quarantäne gilt, ist vielerorts
unterschiedlich.

Berlin (dpa) - Bei Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands müssen sich
Bürger aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen im Herbst auf
erhebliche Schwierigkeiten gefasst machen. Die Länder beschlossen am
Mittwoch mehrheitlich, dass solche Urlauber nur dann beherbergt
werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen
Corona-Test haben. Das wurde am Mittwoch nach einer Schaltkonferenz
der Staatskanzleichefs der Länder mit Kanzleramtschef Helge Braun
(CDU) mitgeteilt. Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit
mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen.
Fünf Länder gaben zu dem Beschluss aber abweichende Erklärungen ab.
Berlin und Thüringen teilten mit, sie wollten sich einem solchen
Beherbungsverbot nicht anschließen.

Bund und Länder bekräftigten aber im Kern eine Linie, die bereits
Ende Juni vor den Sommerferien grundsätzlich beschlossen worden war.
In der Besprechung sollte es angesichts teils unterschiedlicher
Regelungen um einen einheitlicheren Rahmen für den Herbst gehen.

In dem Beschluss heißt es mit Blick auf die Tests: «Die Eindämmung
des Infektionsgeschehens und die Testungen im Gesundheitswesen sowie
Testungen zur Aufrechterhaltung des Bildungswesens und der inneren
Sicherheit haben Priorität.» Insofern könnten solche «Freitestungen

für Reisezwecke» nur gemacht werden, wenn die regionalen Kapazitäten

dies zusätzlich zulassen. Generell gibt es auch keine Regelung dazu,
dass die Krankenkassen Tests bei Inlandsreisen zahlen. Dies gilt
derzeit nur für Pflichttests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
im Ausland. Wer keine Symptome hat, muss einen Test in der Regel aus
eigener Tasche bezahlen - es sei denn ein Arzt entscheidet es anders.

Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen
legten Protokollerklärungen zu dem Beschluss vor. Niedersachsen will
demnach prüfen, ob der Beschluss mitgetragen werden kann. Thüringen
wies darauf an, «dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der
betroffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der
Reisezielgebiete sein muss». Das Gesundheitsministerium in Erfurt
erläuterte, de facto gebe es keine Einreiseverbot in Thüringen.
Berlin forderte, bei der Bewertung des Infektionsgeschehens «als
Gesamtstadt und Einheitsgemeinde» behandelt zu werden.

In Bayern sollen die Beherbergungsregeln auch für Bezirke innerhalb
Berlins gelten, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte. Dies
soll auch dann gelten, wenn das Land Berlin insgesamt unter der
kritischen 50-er Marke bleibt. Konkret müssen die Bezirke aber noch
vom bayerischen Gesundheitsministerium benannt werden.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte, er habe den
Eindruck, dass die Bundesländer in dieser Frage unterschiedliche
Positionen haben und noch nicht dicht beieinander lägen. Warum alle
Menschen aus einer Risikoregion nicht beherbergt werden sollten, sei
ihm unverständlich, sagte Ramelow. Hoteliers zu zwingen, Menschen aus
inländischen Corona-Risikogebieten aus dem Haus zu verweisen,
bezeichnete er als «ein Eingriff in das Gewerberecht».

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte, innerdeutsche
Testpflichten und Beherbergungsverbote seien wenig sinnvoll. «Wir
werden bald so viele betroffene Regionen haben dass die Regel kaum
umsetzbar, geschweige denn kontrollierbar ist.» Zudem müssten
Angebote in Deutschland erhalten bleiben, gerade um zu verhindern,
dass Deutsche in ausländische Hochrisikoregionen reisen.

Zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist, ob es in einer Region
mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen
gibt. Anhand dieser Schwelle stuft die Bundesregierung auch andere
Staaten als «Risikogebiete» für deutsche Urlauber ein. Im Inland
haben Bund und Länder vereinbart, dass ab dieser Marke in «besonders
betroffenen Gebieten» örtliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.