«Kein Automatismus» - Zunächst kein Beherbergungsverbot in NRW

Zunächst werden in NRW keine Beherbergungsverbote ausgesprochen. Das
Instrument kann aber auch im einwohnerstärksten Bundesland genutzt
werden.

Düsseldorf (dpa) - In Nordrhein-Westfalen sind vorerst keine
Beherbergungsverbote für Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots
in Kraft. «Es gibt keinen Automatismus», sagte am Mittwoch der Chef
der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU). Dieses Instrument
könne genutzt werden, wenn das nordrhein-westfälische
Gesundheitsministerium bestimmte Regionen entsprechend ausweise.
Dafür müsse es ein «anhaltend diffuses Infektionsgeschehen geben».

Man werde dies «sehr genau» im Blick behalten. «Dieses Instrument
erscheint uns erst dann verhältnismäßig, wenn wir von einer Gefahr
sprechen können.» Werde die Marke von mehr als 50 Neuinfektionen pro
100 000 Einwohner binnen sieben Tagen erreicht, sei das nicht
zwingend der Auslöser für ein Beherbergungsverbot.

Die Corona-Schutzverordnung des Landes sehe diese Möglichkeit seit
Mitte Juli vor. Liminski zufolge könne man von einem
Beherbergungsverbot verschont bleiben, wenn man einen negativen
Corona-Test vorweisen könne. Das Land werde mit Blick auf die
anstehenden Herbstferien zusätzliche Testkapazitäten zur Verfügung
stellen, sollten Kreise in NRW von Beherbergungsverboten betroffen
sein.

Zudem betonte er, dass die Regelung nur für touristische Reisen gelte
- nicht für beruflich oder familiär notwendige. Generell solle von
nicht notwendigen Reisen abgesehen werden, appellierte der Chef der
NRW-Staatskanzlei.

Zuvor hatten sich die Bundesländer bei einer Schaltkonferenz der
Chefs der Staatskanzleien der Länder mit Kanzleramtschef Helge Braun
(CDU) darauf geeinigt. Liminski zufolge sind bei der Einigung
zumindest zunächst Bremen, Thüringen, Berlin, Niedersachsen und
Mecklenburg-Vorpommern nicht dabei.