Söder: Beherbergungsverbot in Bayern für Urlauber aus Corona-Hotspots

Bayern sorgt sich vor Urlaubern, die das Coronavirus aus Berlin oder
von anderswo wieder vermehrt in den Freistaat einschleppen könnten.
Schon von Donnerstag an gelten deshalb neue Reise-Beschränkungen.

München (dpa) - Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne
negativen Corona-Test dürfen von diesem Donnerstag an nicht mehr in
bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten. Das kündigte
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch in München an.

Das sogenannte Beherbergungsverbot soll demnach für Reisende aus
Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen
sieben Tagen gelten. Die genauen Gebiete müssen allerdings noch vom
bayerischen Gesundheitsministerium benannt werden - dies sollte laut
Ministerium noch am Abend geschehen. Söder erklärte, dies bedeute
«eine Testpflicht de facto für Urlauber, die aus Risikogebieten nach
Bayern kommen». Denn wer einen aktuellen, negativen Corona-Test
vorweisen kann, darf auch weiterhin in Hotels in Bayern übernachten.
Für private Übernachtungen etwa bei Freunden oder Verwandten gibt es
keine Beschränkungen. Und es gibt auch keinerlei Einreiseverbote.

Den Start des Beherbergungsverbots am Donnerstag begründete Söder mit
dem Beginn der Herbstferien in einigen Bundesländern. Er wartete mit
der Bekanntgabe - anders als am Dienstag angekündigt - auch nicht
mehr auf das Ende einer Schalte der Staatskanzleien der Länder.

Unter anderem soll das Beherbergungsverbot auch für Reisende aus
denjenigen Berliner Bezirken gelten, die die kritische 50er-Grenze
überschreiten - auch dann, wenn das Land Berlin insgesamt unter der
Marke bleibt. Für Menschen aus möglichen innerbayerischen Hotspots
soll es nach Worten Söders innerhalb Bayerns keine Einschränkungen
geben. Derzeit gibt es im Freistaat aber auch keine solchen Gebiete.

Söder nannte das Beherbergungsverbot angesichts der teilweise hohen
Corona-Zahlen in Deutschland eine notwendige «Sicherheitsmaßnahme» -

und zwar für die Touristen und die Gastronomie gleichermaßen. «Durch

die hoch gestiegenen Zahlen, die wir in Deutschland haben in etlichen
der Risikogebiete, glaube ich, ist es wichtig, da ein
gemeinschaftliches Maß an Sicherheit zu etablieren», betonte er -
Sicherheit für alle Gäste und Sicherheit für die Mitarbeiter.

Ein komplettes Einreiseverbot für Menschen aus Corona-Hotspots wird
es in Bayern dagegen nicht geben. «Wir halten nichts von
Einreiseverboten. Das ist innerhalb Deutschlands aus meiner Sicht
nicht der richtige Weg», sagte Söder und verwies unter anderem auf
Probleme mit der Kontrollierbarkeit. Einreiseverbote wären auch ein
«falsches Signal» innerhalb des Landes. Bei Urlaubern allerdings
mache eine sehr verhältnismäßige Regelung wie jetzt in Bayern Sinn.

Söder betonte, ein Beherbergungsverbot für Reisende aus
Corona-Hotspots habe sich schon bewährt. Tatsächlich hatte Bayern die
rechtliche Möglichkeit dazu schon früh geschaffen und auch in Kraft
gesetzt - unter anderem bei lokalen Corona-Ausbrüchen in
Nordrhein-Westfalen.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband übt Kritik. «Wir
brauchen als Branche mehr Vorlaufzeit», sagte Landesgeschäftsführer
Thomas Geppert. «Wenn ein Gast im Hotel steht und dann sehe ich erst
im Meldeschein, er kommt aus einem Risikogebiet, was mache ich dann?»
Die Betriebe müssten sich auf so etwas einstellen können und wissen,
wie sie es umsetzen können.

Geppert forderte vielmehr ein bundesweit einheitliches Verfahren beim
Umgang mit Menschen aus Corona-Hotspots. Bewohner solcher Gebiete
sollten ohne einen negativen Coronatest nicht ausreisen können, das
sei transparenter und erfolgreicher, als eine Prüfung beim Gastgeber
vor Ort. Außerdem stelle sich die Frage, wer die Stornierungskosten
dann zahle. Bei einem Beherbergungsverbot bleibe der Hotelier auf den
Kosten sitzen. Könnten die Gäste dagegen gar nicht erst anreisen,
seien sie selbst verantwortlich.

Nach der bayerischen Verordnung kann das Gesundheitsministerium
«Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile innerhalb
Deutschlands bekanntgeben, bei denen ein erhöhtes Risiko für eine
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht». Gaststätten im
Freistaat dürfen dann keine Gäste mehr aufnehmen, die von dort
anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben - es sei denn, sie können ein
ärztliches Attest auf der Grundlage eines negativen Corona-Tests
vorweisen. Ausnahmen gelten zudem für Gäste, «die zwingend notwendig

und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen»
oder einen sonstigen triftigen Reisegrund haben. Und private
Übernachtungen sind ohnehin auch weiterhin nicht beschränkt.