AfD klagt gegen Maskenpflicht im Bundestag und verstößt dagegen

Schon seit Beginn der Corona-Pandemie verstoßen AfD-Abgeordnete im
Bundestag gegen die dort geltenden Sicherheitsregeln. Nun gilt dort
erstmals eine Maskenpflicht. Schnell wird klar: Auch diese will die
AfD nicht hinnehmen.

Berlin (dpa) - Die AfD widersetzt sich der von Bundestagspräsident
Wolfgang Schäuble (CDU) angeordneten Maskenpflicht im Parlament. In
der ersten Sitzung, in der diese Regelung galt, verstießen am
Mittwoch mehrere AfD-Abgeordnete demonstrativ gegen die Pflicht zum
Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Plenarsaal. Außerdem kündigte die
AfD an, gegen die neue Vorschrift rechtlich vorzugehen.

Schäuble bat die Abgeordneten zum Sitzungsbeginn «nachdrücklich»,
sich an die coronabedingten Auflagen zu halten. «Die gesundheitliche
Gefährdung von Abgeordneten durch das Verhalten anderer Abgeordneten
gefährdet die Erledigung der uns aufgetragenen parlamentarischen
Arbeit», warnte er. «Bitte denken Sie also daran, auch wenn Sie durch
den Saal gehen oder sich mal kurz mit einem Kollegen unterhalten
wollen, eine Maske zu tragen.» Verstöße dagegen bedeuteten auch einen

Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung.

Seit Dienstag gilt in den Gebäuden des Parlaments eine allgemeine
Maskenpflicht. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld
rechnen. Abgenommen werden darf der Schutz am Rednerpult. Auch wenn
sich die Abgeordneten auf ihren Plätzen im Plenum oder in einem der
Sitzungssäle befinden, entfällt die Pflicht - aber nur, wenn ein
Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird.

AfD-Abgeordnete wie Armin Paul Hampel oder Beatrix von Storch kamen
am Mittwoch vor Beginn der Sitzung trotzdem ohne Mund-Nasen-Schutz in
den Plenarsaal und gingen so zur Abgeordnetenbank. Vorbildlich
verhielt sich dagegen Fraktionschef Alexander Gauland, der mit Maske
erschien.

Als während der folgenden Regierungsbefragung Franziska Gminder ohne
Maske in den Plenarsaal kam, forderte Schäuble sie energisch auf,
einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Er erteilte der AfD-Abgeordneten
aus Heilbronn eine Ermahnung. Als ihm daraufhin von Storch zurief, er
trage selbst keine Maske, erhielt sie einen Ordnungsruf. Schäuble saß
zu diesem Zeitpunkt auf dem Platz des Sitzungspräsidenten, wo
ebenfalls auf eine Maske verzichtet werden darf.

Die AfD-Fraktion hatte am Dienstagabend beschlossen, wegen Schäubles
Anordnung vor Gericht zu ziehen. «Wir wollen klären, ob der
Bundestagspräsident uns Abgeordnete und unsere Mitarbeiter im
Parlament zum Tragen von Masken verpflichten kann», sagte der
Abgeordnete Stephan Brandner am Mittwoch. Deren Nutzen sei «höchst
umstritten». Außerdem bestehe keine pandemische Lage. Abstand zu
anderen Menschen zu halten, sei völlig ausreichend. Wer sich
zusätzlich schützen wolle, könne dies gerne tun. Unterschiedslos alle

dazu zu verpflichten, sei jedoch unverhältnismäßig.

Brandner kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um die
Maskenpflicht für Abgeordnete zu kippen. Für die Beschäftigten der
Fraktion sei die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Außerdem wolle
seine Fraktion prüfen, ob die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung
rechtens sei. Brandner erschien im Plenarsaal mit einer Maske mit der
Aufschrift «Meinungsfreiheit» und einem Reißverschluss über dem Mun
d.

Teile der Hauptstadt überschreiten aktuell die Schwelle von 50
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, die für ein
innerdeutsches Risikogebiet gilt. In den Bundestag-Sitzungswochen
kommen Abgeordnete aus allen Teilen Deutschlands nach Berlin.

Einer aktuellen YouGov-Umfrage zufolge befürwortet die große Mehrheit
der Bürger die Maskenpflicht im Bundestag. 81 Prozent von mehr als
1270 Befragten finden sie angemessen oder eher angemessen, 10 Prozent
dagegen unangemessen beziehungsweise eher unangemessen.