«Soforthilfe-Kultur II» angelaufen - Anträge bis Ende November

Kiel (dpa/lno) - Kultureinrichtungen in Schleswig-Holstein können bis
Ende November Unterstützung im Rahmen des jetzt gestarteten
Corona-Programms «Soforthilfe-Kultur II» beantragen. «Die Vielfalt
der Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein muss uns auch durch die
Krise erhalten bleiben - Kultur ist unser Reichtum», sagte
Kulturministerin Karin Prien (CDU) in Kiel. Das am Dienstag
gestartete Programm folgt auf die «Soforthilfe-Kultur I», über die
Einrichtungen der Kultur bis Ende Mai Mittel beim Land beantragen
konnten. Das neue Programm speist sich aus nicht abgerufenen Mitteln
der mit 25 Millionen Euro ausgestatteten «Soforthilfe I».

Antragsberechtigt für das neue Programm sind vier Gruppen:
Gemeinnützige juristische Personen aus den Bereichen Kultur und
Weiterbildung sowie Minderheiten und Volksgruppen, die als wesentlich
für die kulturelle Infrastruktur bewertet und nicht öffentlich
getragen werden. Zudem können regionale kulturelle Vereine sowie
Einrichtungen, die eine regelmäßige institutionelle Förderung aus der

Kulturabteilung des Landes beziehen, Anträge stellen. In Ausnahmen
können auch privatwirtschaftliche Einrichtungen von dem Programm
profitieren, wenn sie in den Jahren 2016 bis 2020 eine
Projektförderung aus dem Ministerium erhalten haben.

Die Soforthilfe werde grundsätzlich maximal bis zur Höhe des
dargelegten Liquiditätsengpasses gewährt, hieß es. Kulturvereine, die

nur regional wirken, können in der Soforthilfe II Anträge bis zu 1500
Euro stellen. Einrichtungen, die eine regelmäßige institutionelle
Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein
beziehen, können maximal in Höhe von 5/12 der jährlichen
institutionellen Landesförderung Unterstützung erhalten.