AfD klagt gegen Maskenpflicht im Bundestag

Berlin (dpa) - Die AfD will gegen die von Bundestagspräsident
Wolfgang Schäuble angeordnete Maskenpflicht im Bundestag vor Gericht
ziehen. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Fraktion am
Dienstagabend. «Wir wollen klären, ob der Bundestagspräsident uns
Abgeordnete und unsere Mitarbeiter im Parlament zum Tragen von Masken
verpflichten kann», sagte der Abgeordnete Stephan Brandner am
Mittwoch in Berlin.

Der Nutzen von Mund-Nase-Schutz sei «höchst umstritten», führte der

Jurist weiter aus. Außerdem bestehe keine pandemische Lage. Abstand
zu anderen Menschen zu halten, sei völlig ausreichend. Wer sich
zusätzlich schützen wolle, könne dies gerne tun. Unterschiedslos alle

zu verpflichten, sei jedoch unverhältnismäßig.

Brandner kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um die
Maskenpflicht für Abgeordnete zu kippen. Für die Beschäftigten der
Fraktion sei die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Außerdem wolle
seine Fraktion prüfen, ob die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung
rechtens sei.

Seit Dienstag gilt in den Gebäuden des Parlaments eine allgemeine
Maskenpflicht. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld
rechnen. Abgenommen werden darf der Schutz am Rednerpult, und wenn
die Abgeordneten auf ihren Plätzen im Plenum oder in den
Ausschuss-Sälen sitzen - allerdings nur, wenn ein Mindestabstand von
1,50 Metern dabei eingehalten wird.

Zuvor galt für den Bundestag nur eine Empfehlung zum Tragen einer
Maske. Teile der Hauptstadt überschreiten aktuell die Schwelle von 50
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, die für ein
innerdeutsches Risikogebiet gilt. In den Sitzungswochen des
Bundestags kommen Abgeordnete aus allen Teilen Deutschlands nach
Berlin. Die von Schäuble am Montag erlassene Allgemeinverfügung gilt
erst einmal bis zum 17. Januar.

Einer aktuellen YouGov-Umfrage zufolge befürwortet die große Mehrheit
der Bürger die Maskenpflicht im Bundestag. 81 Prozent von mehr als
1270 Befragten finden sie angemessen oder eher angemessen, 10 Prozent
dagegen unangemessen beziehungsweise eher unangemessen.