Keine Maskenpflicht im hessischen Landtag

Wiesbaden/Berlin (dpa/lhe) - Im hessischen Landtag gibt es keine
Maskenpflicht zum Schutz vor dem Coronavirus. Im Wiesbadener
Parlament gilt nach Angaben einer Sprecherin von Dienstag stattdessen
eine dringliche Empfehlung, einen Mund-Nasen-Schutz in allen
öffentlichen Bereichen des Landtags zu tragen. Das betrifft etwa die
Flure, Besprechungsräume, das Restaurant und den Plenarsaal. Am
Rednerpult oder Platz kann dann die Maske abgenommen werden.

Im Deutschen Bundestag in Berlin muss von diesem Dienstag an ein
Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bundestagspräsident Wolfgang
Schäuble (CDU) hatte diese Pflicht damit begründet, dass die
Entwicklung der Sars-CoV-2-Pandemie weiterhin sehr ernst zu nehmen
sei. Die Anordnung ist zunächst bis zum 17. Januar befristet.

Bislang galt für den Bundestag nur eine Empfehlung zum Tragen einer
Maske mit dem Ziel, eine Verbreitung des Coronavirus im Parlament zu
vermeiden. Teile der Hauptstadt überschreiten aktuell die Schwelle
von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, die
für ein innerdeutsches Risikogebiet gilt. In den Sitzungswochen des
Bundestages kommen Abgeordnete aus allen Teilen Deutschlands nach
Berlin.