Ärztekammer: Gefälligkeits-Atteste für Maskenverweigerer illegal

München (dpa/lby) - Die Bayerische Landesärztekammer will nicht
hinnehmen, dass Mediziner gesunden Patienten bescheinigen, sie
könnten aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzmasken tragen.
Beim Bayerischen Ärztetag am kommenden Wochenende werde ein
entsprechender Entschließungsantrag verabschiedet, kündigte der
Kammerpräsident Gerald Quitterer am Dienstag in München an.

Es gehe um die Botschaft, dass Gefälligkeits-Atteste gegen das
Berufsrecht verstoßen und auch strafbar sein können, sagte Quitterer.
Die Kammer habe Hinweise darauf, dass einzelne Mediziner ihren
Patienten solche Gefälligkeits-Atteste anbieten und damit vor allem
in sozialen Netzwerken beträchtliche Aufmerksamkeit bekommen,
berichtete der Landesärztepräsident.

Bei den anderen Tagesordnungspunkten des Bayerischen Ärztetages werde
ein Schwerpunkt auf dem Umbau der Krankenhausversorgung liegen, sagte
der Kammer-Vize Andreas Botzlar. Es gebe zwar nicht zu viele
Klinikbetten in Bayern, erklärte Botzlar, doch die Betten seien «auf
zu viele, zu kleine Krankenhäuser verteilt». Daher müsse es einen
Konzentrationsprozess geben, forderte Botzlar. Ausschlaggebend sei
es, welchen Behandlungsbedarf die Bevölkerung in den verschiedenen
Teilen Bayerns habe.