Keine Quarantäne für Reisende aus inländischen Risikogebieten in NRW

Düsseldorf (dpa/lnw) - Wer aus einem inländischen Corona-Risikogebiet
nach Nordrhein-Westfalen reist, muss im bevölkerungsreichsten
Bundesland nicht in Quarantäne gehen. «Städte oder Kreise innerhalb
Deutschlands, die hohe Inzidenzen aufweisen werden als «besonders
betroffene Gebiete» kategorisiert. Diese Kategorisierung bedeutet
primär keine Einschränkungen für Reisende aus oder in diese
Städte/Regionen», sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums
der «Rheinischen Post» (Dienstag) und der Deutschen Presse-Agentur.
In NRW liegen die Städte Hamm und Remscheid über dem Grenzwert von 50
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.


Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann hält
Schleswig-Holsteins Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus mehreren
Berliner Bezirken und anderen deutschen Städten mit hohen
Corona-Infektionszahlen für «überzogen». In ihrem Land werde derzei
t
nicht an ein Übernachtungsverbot für Menschen aus innerdeutschen
Risikogebieten gedacht, sagte die SPD-Politikerin der «Neuen
Osnabrücker Zeitung» (NOZ). Entsprechende Regelungen innerhalb des
Bundesgebietes seien aus Sicht der niedersächsischen Landesregierung
auch «praktisch nicht umsetz- oder gar kontrollierbar».

Wegen zu hoher Corona-Infektionszahlen hat Schleswig-Holstein die
Berliner Bezirke Mitte, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und
Friedrichshain-Kreuzberg sowie die NRW-Städte Hamm und Remscheid als
Risikogebiete im Inland ausgewiesen. Wer von dort einreist, muss sich
sofort 14 Tage in Quarantäne begeben oder zwei negative Corona-Tests
innerhalb von fünf Tagen vorweisen. Auch Rheinland-Pfalz betrachtet
Berliner Bezirke als Risikogebiet. Dort müssen Reisende aus diesen
Bezirken in der Regel ebenfalls in Quarantäne, es gibt aber einige
Ausnahmen, wie das Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte.

Als Grundlage für die Einstufung als Risikogebiet dient die Inzidenz,
also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den
vergangenen sieben Tagen. Dieser Wert darf nicht höher als 50 sein.