Was gilt für Reisende aus Risikogebieten in den Herbstferien? von den dpa-Korrespondenten

Reisen in Corona-Zeiten sind auch innerhalb Deutschlands kompliziert.
In den bevorstehenen Herbstferien stehen vor allem Urlauber aus
Risikogebieten vor vielen Fragezeichen.

Berlin (dpa) - Die Herbstferien stehen vor der Tür, in einigen
Bundesländern haben sie schon begonnen. In einer Zeit, die sonst von
Reiselust und Fernweh geprägt ist, herrscht nun Unsicherheit -
angesichts eines komplizierten Regelungsgeflechts zwischen den 16
Bundesländern. Aber was gilt nun wo bei Reisen im Inland? Und müssen
Reisende aus Risikogebieten in Quarantäne? Ein Überblick:

Welche Gebiete gelten in welchem Bundesland als Risikogebiet?

Neben den Berliner Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln
und Tempelhof-Schöneberg gelten die Städte Hamm, Remscheid - beide in
Nordrhein-Westfalen - sowie der Landkreis Vechta in Niedersachsen als
besonders von Corona betroffene Gebiete. Als Grundlage für die
Einstufung als Riskogebiet dient die Inzidenz, also die Zahl der
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen,
die das Robert Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht. Dieser Wert darf
nicht höher als 50 sein.

In Schleswig-Holstein gelten derzeit die Städte Hamm und Remscheid
sowie die vier Berliner Bezirke als Risikogebiet, nicht aber der
Landkreis Vechta.

In Rheinland-Pfalz basiert die Einstufung der Risikogebiete
vollständig auf den Zahlen des RKI.

Mecklenburg-Vorpommern hingegen weist zwar Hamm, Remscheid und
Vechta, nicht aber die vier Berliner Bezirke als Risikogebiet aus.
Berlin wird bei der Risikobewertung als Ganzes betrachtet, wie eine
Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums sagte.

Die Bundesländer Berlin, Niedersachsen und Bremen weisen aktuell
keine inländischen Risikogebiete aus.

Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen,
Brandenburg und das Saarland richten sich bei ihrer Bewertung nach
den Zahlen des RKI. In diesen Bundesländern wird jedoch derzeit keine
Quarantäne für Reisende aus im Inland besonders betroffenen Gebiete
angeordnet. Es gelten aber Übernachtungsverbote für Hotel- und
Pensionsgäste.

Wo dürfen Reisende aus Risikogebieten in Deutschland während den
Herbstferien Urlaub machen?

Reisende aus den Risikogebieten müssen sich je nach Bundesland auf
unterschiedliche Konsequenzen einstellen.

In Schleswig-Holstein müssen Menschen aus Hamm, Remscheid und den
vier betroffenen Berliner Bezirken bei der Einreise in Quarantäne,
nicht jedoch Bewohner aus Vechta.

In Rheinland-Pfalz müssen grundsätzlich alle Einreisenden aus den vom
RKI ausgewiesenen Risikogebieten sich in Quarantäne begeben.

In Mecklenburg-Vorpommern müssen hingegen Einreisende aus Hamm,
Remscheid und Vechta in Quarantäne, nicht aber jene aus den vier
Berliner Bezirken. Einreisebeschränkungen oder Quarantäne für
Rückkehrer werden laut Gesundheitsministerium erst dann wirksam, wenn
Berlin als Stadtstaat insgesamt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100
000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen aufweise. Nach jüngsten
Berechnungen liegt der Durchschnittswert für Berlin unter 40.

In Berlin, Bremen und Niedersachsen gelten für Einreisende aus
inländischen Risikogebieten derzeit keine besonderen Einschränkungen.

Menschen, die in deutschen Risikogebieten wohnen oder von dort nach
Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen,
Brandenburg oder ins Saarland reisen, dürfen nicht in Hotels,
Ferienwohnungen und anderen kommerziellen Unterkünften übernachten.
Von dieser Regel gibt es jedoch je nach Bundesland verschiedene
Ausnahmeregelungen. Oft reicht es aus, wenn man entweder versichert
oder nachweist, dass man nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.

Kann ich mich in jedem Bundesland mit Quarantäne-Pflicht aus einer
Quarantäne freitesten, d.h. mit einem negativen Corona-Test aus der
Quarantäne freikommen?

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Um die in Schleswig-Holstein vorgeschrieben
14-tägige Quarantäne zu verkürzen, müssen Einreisende aus
Risikogebieten dem Gesundheitsamt zwei negative Corona-Tests
vorlegen. Dabei gilt: Zwischen der Entnahme des Probenmaterials für
die erste und zweite Testung müssen mindestens fünf Tage liegen.
Macht jemand einen Test vor der Einreise, dürfen zwischen
Testergebnis und Einreise in Schleswig-Holstein nicht mehr als 48
Stunden verstreichen.

Zudem darf das Probenmaterial für mindestens eine der beiden
Testungen frühestens fünf Tage nach der Einreise in
Schleswig-Holstein entnommen worden sein. Bis zum Vorliegen der
beiden negativen Testergebnisse gilt die Quarantänepflicht.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Corona-Landesverordnung besagt, dass
Touristen aus Risikogebieten nur dann einreisen dürfen, «wenn ein
ärztliches Zeugnis vorhanden ist, welches bestätigt, dass keine
Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2
vorliegen». Dieses Attest darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Dennoch besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage
häuslich abzusondern. Die Quarantäne kann durch das zuständige
Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn eine weitere PCR-Testung nach 5
bis 7 Tagen ebenfalls negativ ausfällt.

RHEINLAND-PFALZ: In Rheinland-Pfalz könnten Einreisende aus
inländischen Risikogebieten die 14-tägige Quarantäne mit einem
negativen Test und einem ärztlichen Attest verkürzen, welches
bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen.


Was gilt, wenn ich als Bewohner eines Risikogebietes bereits eine
Unterkunft gebucht habe? Bekomme ich dann mein Geld zurück?

Bei der Frage nach einer kostenlosen Stornierung der Unterkunft kommt
es laut dem Reiserechtler Paul Degott aus Hannover auf die genaue
Corona-Regelung an: Falls Gäste aus Risikogebieten überhaupt nicht
beherbergt werden dürften, sei die Reise schlicht nicht möglich. «Die

Folge ist, dass der Mietvertrag damit beendet ist», so Degott. Das
angezahlte Geld wird dem Gast zurückgezahlt.

Anders sieht es aus, wenn Anreise und Unterbringung weiterhin möglich
sind, weil es nur eine Quarantänevorschrift gibt. Dann müsse der Gast
auch zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist,
erklärt Degott. Möglich sei dann aber unter Umständen eine kulante
Regelung mit dem Hotel oder Anbieter des Ferienhauses.

So argumentiert auch der Hotelverband Deutschland (IHA). Im Fall
Schleswig-Holsteins kann ein Hotel weiterhin seine Leistung anbieten.
Es stehe Urlaubern frei, trotz Corona-Verordnung anzureisen und die
Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. «Dass das nicht Sinn des
Urlaubs ist, ist unbestritten», so der Verband.

Rein juristisch sei es Sache des Reisenden zu wissen, dass er in ein
Risikogebiet fährt, der Reisende habe bei Nichtantritt die
entsprechenden Kosten zu tragen. Natürlich stehe es jedem Hotelier
offen, aus Kulanz eine kostenlose Stornierung oder eine Gutschrift zu
gewähren.


Was gilt für mich, wenn ich in einem Risikogebiet arbeite?

In Schleswig-Holstein gibt es von der Quarantänepflicht zahlreiche
Ausnahmen für Berufstätige. Unter anderem gelten Ausnahmen für
Personen, die Waren und Güter transportieren. Auch Bus-, Bahn-,
Schiffs- und Flugzeugpersonal aus Risikogebieten muss nicht in
Quarantäne. In Mecklenburg-Vorpommern sind Arbeitspendler oder
Dienstreisende von den Restriktionen ausgenommen. In Rheinland-Pfalz
muss unter anderem nicht in Quarantäne, wer täglich oder für bis zu
fünf Tage aus beruflichen Gründen einreist.