Neue Auflagen für Feiern und Kneipengäste - Regierung erläutert Regeln

Mickey Maus und James Bond treffen sich in der Kneipe. Könnte man
denken, wenn man auf die eine oder andere Corona-Adressliste in der
Gastronomie schaut. Das soll sich ändern, es droht ein Bußgeld. Aber
wer soll die jüngste Auflage des Landes kontrollieren?

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach den von Bund und Ländern beschlossenen
Verschärfungen der Corona-Regeln vor allem für Feiern und für die
Besucher von Gaststätten sollen die Auflagen bald auch in
Baden-Württemberg greifen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und
Gesundheitsminister Manne Lucha (beide Grüne) wollen die jüngsten
Änderungen für den Südwesten am Dienstag (12.00 Uhr) in Stuttgart
vorstellen.

Aus Angst vor stärker steigenden Infektionszahlen in den Herbstferien
waren die Corona-Maßnahmen Ende September in Absprache zwischen Bund
und Ländern wieder verschärft worden. Unter anderem sollen private
Feiern eingeschränkt werden. Außerdem droht künftig ein Bußgeld, we
nn
falsche persönliche Angaben beim Restaurantbesuch gemacht werden.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband lehnt allerdings eine
Verantwortung der Wirte für diese Kontaktlisten strikt ab. «Wir sind
Gastgeber und keine Hilfspolizisten», sagte ein Sprecher des
Landesverbandes. Es gebe keine Rechtsgrundlage, die die Gastronomen
verpflichte, ihre Gäste zu kontrollieren. «Unsere Betriebe können das

auch gar nicht leisten», sagte der Dehoga-Sprecher. Er appellierte an
die Besucher von Restaurants und Kneipen, die Listen richtig
auszufüllen. «Das ist eine wichtige Sache», sagte er. «Da gibts
keinen Raum für Späße.»

Angesichts hoher Infektionszahlen wurde im Kreis Esslingen bereits am
Montag eine Allgemeinverfügung für private Feiern auf den Weg
gebracht, die auf der Einigung von Bund und Ländern beruht. Sie soll
am Dienstag in Kraft treten. In öffentlichen oder angemieteten Räumen
wie Gaststätten sollen höchstens noch 50 Personen gemeinsam feiern
dürfen, wie eine Sprecherin des Landkreises mitteilte. Sie sprach von
einem diffusen Infektionsgeschehen im Kreis. Es gebe keine einzelnen
Hotspot, sondern Ausbrüche in Unterkünften für Flüchtlinge, in
Familien, Sportvereinen und Betrieben. Derzeit befänden sich 399
Menschen im Landkreis in Quarantäne. Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz
im Kreis Esslingen liegt derzeit bei 40,6. Der Wert besagt, wie viele
gemeldete Neuinfektionen je 100 000 Einwohner es in den vergangenen
sieben Tagen gab.