Kreis Esslingen schränkt Feiern ein

Stuttgart (dpa/lsw) - Angesichts hoher Infektionszahlen werden
private Feiern und Zusammenkünfte im Kreis Esslingen eingeschränkt.
In öffentlichen oder angemieteten Räumen wie Gaststätten sollen
höchstens noch 50 Personen gemeinsam feiern dürfen, wie eine
Sprecherin des Landkreises am Montag mitteilte. Eine entsprechende
Allgemeinverfügung, die sich auf eine Einigung von Bund und Ländern
beruft, solle am Dienstag in Kraft treten.

Man beobachte die Lage im Landkreis verstärkt, sagte die Sprecherin.
Sie sprach von einem diffusen Infektionsgeschehen. Es gebe keine
einzelnen Hotspot, sondern Ausbrüche in Unterkünften für Flüchtling
e,
in Familien, Sportvereinen und Betrieben. Derzeit befänden sich 399
Menschen im Landkreis in Quarantäne. Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz
im Kreis Esslingen liegt derzeit bei 40,6 - der derzeit höchste Wert
in Baden-Württemberg. Landesweit liegt der Wert bei 15,9. Die
7-Tage-Inzidenz besagt, wie viele gemeldete Neuinfektionen je 100 000
Einwohner es in den vergangenen sieben Tagen gab.

Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35
Neuinfektionen pro 100 000 Menschen gegeben hat, sollen in
öffentlichen oder angemieteten Räumen wie Gaststätten höchstens noc
h
50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Gibt es in einem Landkreis
binnen sieben Tagen sogar mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000
Einwohner, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen oder
angemieteten Räumen feiern dürfen.