Mehr als 350 Einspruchsverfahren wegen Corona-Bußgeldern eingeleitet

Hunderte Einspruchsverfahren sind in Hamburg gegen Corona-Bußgelder
eingeleitet worden. Strafen drohen etwa denjenigen, die ihre
Mund-Nase-Bedeckung nicht ordnungsgemäß in Bussen und Bahnen tragen.
Am meisten Bußgelder wurden aber für einen anderen Verstoß verhängt
.

Hamburg (dpa/lno) - Beim Amtsgericht Hamburg sind bisher mehr als 350
Einspruchsverfahren wegen so genannter Corona-Bußgelder eingeleitet
worden. Davon sind in 296 Verfahren Erwachsene betroffen, gegen
Jugendliche und Heranwachsende sind etwa 60 Bußgeldverfahren
eingegangen (Stand Ende September), wie ein Gerichtssprecher der
Deutschen Presse-Agentur sagte. Am häufigsten wurde demnach ein
nicht-eingehaltener Mindestabstand moniert.

Wird Einspruch gegen ein Bußgeld eingelegt, prüft die Bußgeldstelle
laut Gerichtssprecher erneut den Bescheid. Sollte dieser nicht
aufgehoben werden, übernimmt demzufolge die Staatsanwaltschaft. Bei
einem zulässigen Einspruch wird in der Regel laut Gerichtssprecher
ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt.

Die genaue Zahl der bereits erledigten Verfahren konnte auf
dpa-Anfrage nicht genannt werden. In vielen Fällen seien aber
Einsprüche zurückgenommen worden, hieß es.

Seit März sind in Hamburg laut zuständigem Einwohnerzentralamt
Bußgelder in einer Gesamthöhe von knapp einer Millionen Euro für
Verstöße gegen die Corona-Eindämmungsverordnung verhängt worden. Di
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Summe von 985 725 Euro stamme aus 10 298 Bußgeldbescheiden mit Stand
Mitte September, sagte Sprecher Matthias Krumm der Deutschen
Presse-Agentur.