Corona in Hamburg: Altenheime und Flüchtlingsunterkunft betroffen

8240 Menschen haben sich in Hamburg inzwischen schon mit Corona
angesteckt. Am Wochenende wurden Fälle in zwei Altenheimen und einer
Flüchtlingsunterkunft bekannt. Neue Verordnungen sollen helfen, damit
sich das Virus nicht noch weiter ausbreitet.

Hamburg (dpa/lno) - Corona-Ausbrüche in zwei Altenheimen, eine
Flüchtlingsunterkunft unter Quarantäne: Die Zahl der neu
registrierten Corona-Fälle in Hamburg ist am Wochenende um 177
gestiegen - und damit mehr als an den vergangenen Wochenenden. Das
ist aus im Internet veröffentlichten Zahlen der Gesundheitsbehörde
ersichtlich.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Pandemie 8240 Menschen in
Hamburg infiziert. Etwa 6400 Infizierte können nach Schätzung des
Robert Koch-Instituts (RKI) inzwischen als genesen angesehen werden.
Mit 29 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben
Tagen liegt Hamburg weiterhin deutlich unter dem Grenzwert von 50.
Wenn dieser überschritten wird, kann das neue Beschränkungen nach
sich ziehen.

Am Freitag wurde ein weiteres Todesopfer bekannt. Nach Angaben des
Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Eppendorf starben
damit in Hamburg bisher 241 Menschen an Covid-19; das RKI nannte für
Hamburg 272 Tote.

Die Hamburger Gesundheitsbehörde lässt alle gestorbenen
Corona-Patienten obduzieren. Das Institut für Rechtsmedizin zählt auf
dieser Grundlage dann alle Fälle, bei denen jemand einer
Covid-19-Erkrankung erlegen ist. Das RKI zählt alle Personen, die im
Zusammenhang mit einer Sars-CoV-2-Infektion gestorben sind.

Aufgrund eines Corona-Falls in der Flüchtlingsunterkunft am
Curslacker Neuer Deich im Bezirk Bergedorf stehen die Bewohner unter
Quarantäne. Das berichtete ein Sprecher der Gesundheitsbehörde.
Insgesamt 320 Menschen leben in der Unterkunft. Am Sonntag war
zunächst ein positiver Fall bekannt. «Von einem Ausbruch kann deshalb
keine Rede sein, sondern es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme.»
Alle Bewohner sollen nun auf das Virus getestet und die Erkrankten
isoliert werden. Hamburg halte dafür spezielle Reserve-Standorte
bereit, sagte der Sprecher weiter. Falls eine erneute, vollständige
Testung der Bewohner anschließend negativ ausfalle, könne die
Quarantäne frühzeitig aufgehoben werden.

Zuvor wurde am Samstag ein Corona-Ausbruch in einer Alten- und
Pflegeunterkunft in Hamburg-Wandsbek mit 40 positiven Fällen
registriert. Auch in einem Altenheim in Hamburg-Nord verzeichnete man
am Sonntag 15 Neuinfektionen. Der Sprecher bestätigte zudem, dass es
im Krankenhaus Groß Sand in Wilhelmsburg einen ungeklärten
Corona-Verdachtsfall gab, weshalb Rettungswagen aus Vorsicht zunächst
andere Krankenhäuser anfahren würden.

Trotz der erhöhten Fallzahlen kam es den Angaben der Polizei zufolge
auch an diesem Wochenende wieder zu zahlreichen Verstößen gegen die
Corona-Auflagen in den Ausgehvierteln Hamburgs. Insgesamt
kontrollierte die Polizei 312 Örtlichkeiten, dabei wurden 69 Verstöße

registriert. Zuvor mussten sieben Bars in St. Pauli bis zum 9.
Oktober schließen, wie das Bezirksamt Hamburg-Mitte am Freitag
mitteilte. Diese hielten sich in den vergangenen Nächten an die
Verfügung, so die Polizei.

Für die vorsätzliche Angabe falscher Kontaktdaten in Restaurants oder
anderen Gastwirtschaften droht Gästen in Hamburg künftig ein Bußgel
d
von 150 Euro. Außerdem sei in einer Verordnung klargestellt worden,
dass Wirte die Angaben überprüfen müssten, ob sie vollständig und
plausibel seien, sagte der Behördensprecher weiter. «Wer als Wirt ein
Kontaktformular entgegennimmt, auf dem Benjamin Blümchen eingetragen
ist, der muss künftig die Bewirtung verweigern.» Wenn er nicht genau
prüfe, erhebe er die Kontaktdaten ja nicht. Das sei auch bisher schon
eine Ordnungswidrigkeit, die mit 1000 Euro geahndet werde.

Neu in der Verordnung sind auch Planungen zum Ausschank von Alkohol
auf Weihnachtsmärkten. Wenn das Infektionsgeschehen solche Märkte
zulasse, sei Alkohol nur in abgetrennten Bereichen erlaubt, in denen
die Gäste sitzen, sagte der Sprecher. Generell sollen
Weihnachtsmärkte aber im Freien bei Einhaltung von Hygieneauflagen
stattfinden dürfen - wenn sich das Infektionsgeschehen nicht
erheblich verschlechtere. Erteilte Genehmigungen könnten aber auch
wieder zurückgenommen werden, betonte der Sprecher. Eine Beschränkung
der Besucherzahlen werde gewiss Teil der Hygienekonzepte sein, die
genehmigt werden müssen.