Geldstrafen für Verstöße gegen Quarantäne-Pflicht in England

London (dpa) - Als Reaktion auf die drastisch zunehmenden Infektionen
mit dem Corona-Virus in England führt die Regierung hohe Geldstrafen
für Verstöße gegen die Quarantäne-Regeln ein. Wer positiv auf das
Virus getestet wird oder nach Kontakt zu Infizierten von den
Gesundheitsbehörden zur Selbstisolierung angehalten wird, muss sich
künftig zwingend in Quarantäne begeben. Wird diese Pflicht
missachtet, drohen Geldstrafen von mehreren Tausend Euro. Die neue
Vorschrift tritt in England am 28. September in Kraft und soll
möglicherweise auf ganz Großbritannien - also auch Schottland, Wales
und Nordirland - ausgedehnt werden.

«Wir können das Virus am besten bekämpfen, wenn sich alle an die
Regeln halten und in Selbstisolation begeben, sobald das Risiko
besteht, dass sie das Coronavirus weiterverbreiten könnten», sagte
Premierminister Boris Johnson. Die Mindeststrafe für Verstöße soll
bei umgerechnet 1100 Euro liegen, Wiederholungstätern drohen
Geldbußen bis zu 11 000 Euro (10 000 Pfund). Der Höchstbetrag wird
auch für Unternehmen fällig, die Beschäftigte an den Arbeitsplatz
beordern, obwohl diese eigentlich in Selbstquarantäne bleiben
müssten. Geringverdiener, die aus Infektionsschutzgründen zuhause
bleiben müssen und nicht im Homeoffice arbeiten können, sollen zur
Entschädigung eine Einmalzahlung von umgerechnet 550 Euro bekommen.

Wegen der sich dramatisch verschlimmernden Corona-Lage droht
Großbritannien zurzeit ein erneuter landesweiter Lockdown. Johnson
hatte am Freitag gesagt, auch wenn sich niemand eine solche Maßnahme
wünsche, sei die zweite Ausbruchswelle auch in Großbritannien
angekommen. Einem Bericht der «Financial Times» zufolge hat das
wissenschaftliche Beratergremium der Regierung («Sage») einen
zweiwöchigen Lockdown während der Schulferien im Oktober empfohlen,
um die stark steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen.
Innerhalb Europas ist Großbritannien mit Blick auf die Todesfälle das
am schlimmsten von der Pandemie betroffene Land.