Gästen des Grote-Umtrunks droht kein Bußgeld

Hamburg (dpa/lno) - Den Gästen des von Hamburgs Innensenator Andy
Grote (SPD) entgegen geltender Corona-Regeln veranstalteten Umtrunks
droht kein Bußgeld. Auch gegen den Wirt der Bar, in der Grote im Juni
mit rund 30 Gästen zusammengekommen war, um auf seine Wiederernennung
als Innensenator anzustoßen, werde kein Bußgeldverfahren eingeleitet,
teilte die Bußgeldstelle am Freitag mit. Zuvor hatte das «Hamburger
Abendblatt» darüber berichtet.

Grote selbst musste Anfang August ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro
zahlen. Den Umtrunk hatte er zwar als Fehler bezeichnet und sich
dafür entschuldigt, bis zuletzt aber einen Regelverstoß bestritten.
Die Opposition hatte geschlossen seinen Rücktritt gefordert.

Die Gäste und der Gastwirt hätten angesichts der «Einladung durch den

Präses der Innenbehörde, welche für die Durchsetzung und Ahndung der

HmbSARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zuständig ist, darauf vertrauen»

können, dass alles im zulässigen Rahmen stattfinde, begründete die
Bußgeldstelle ihre Entscheidung, nicht weiter gegen die anderen an
dem Treffen Beteiligten vorzugehen.

Der Innenexperte der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Dennis Gladiator,
sieht in der Begründung einen Beleg dafür, «dass Grote dem Amt nicht

gewachsen ist». Von einem Innensenator könne zurecht erwartet werden,
dass er sich an Recht und Gesetz hält. «Das gilt auch und gerade für

Verordnungen, die er kurz zuvor selbst beschlossen hat und deren
Einhaltung er durchsetzen soll. Das hat die Bußgeldstelle seiner
Behörde sehr deutlich bestätigt», sagte Gladiator.