Krankenpfleger wegen Tod eines Wachkoma-Patienten vor Gericht

Görlitz (dpa/sn) - Ein Krankenpfleger muss sich von Montag an vor dem
Görlitzer Landgericht wegen Totschlags verantworten. Dem 32-Jährigen
wird vorgeworfen, einem von ihm betreuten und an einer
Harnwegsinfektion erkrankten Bewohner seines Pflegeheims in Pulsnitz
wider besseren Wissens unverzichtbare Medikamente vorenthalten zu
haben, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Bei der Entscheidung,
den Patienten im Heim zu behandeln, sei der Pfleger ausdrücklich
belehrt worden, dass der Mann zwingend Wassertabletten brauche.

Der Angeklagte soll sich jedoch nicht um Verschreibung und
Verabreichung der Diuretika sowie der verordneten Antibiotika
gekümmert und das auch auf Nachfrage des Klinikpersonals abgelehnt
haben. Nach Überzeugung der Anklage war ihm bewusst, dass das
letztlich zum Tod des Mannes führen würde, der seit 2003 im Wachkoma
lag. Der 1970 in Hoyerswerda Geborene starb am 6. April 2019 an
Multiorganversagen.

Für den Prozess hat die Schwurgerichtskammer insgesamt zwei
Verhandlungstage bis zum Dienstag terminiert.