Hessen hebt Corona-Besuchsbeschränkungen für Altenheime auf

Für viele Bewohner von Pflegeheimen und ihre Angehörigen war es eine
schlimme persönliche Situation: Wegen der Corona-Krise waren Besuche
zunächst verboten und dann teils nur stark eingeschränkt möglich. Nun

lockert das Land die Vorgaben.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen hebt die coronabedingten allgemeinen
Besuchsbeschränkungen für Alten- und Pflegeheime auf. Es werde ab
Ende September keine verbindlichen Vorgaben des Landes zur Dauer und
Anzahl der Besuche mehr geben, teilten Staatskanzlei und
Sozialministerium am Freitag in Wiesbaden mit. Maßgeblich seien nun
die jeweiligen Schutzkonzepte und Hygienepläne der Einrichtungen.

«Wir wissen, wie schwer es für die Menschen in Alten- und
Behinderteneinrichtungen und ihre Angehörigen ist, dass Besuche nur
stark reduziert stattfinden konnten», erklärten Ministerpräsident
Volker Bouffier (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Grüne). Das sei
aber wichtig gewesen, um die Gesundheit dieser besonders gefährdeten
Gruppe zu schützen. «Dank der positiven Entwicklung in den
Einrichtungen können wir die Besuchsregeln nun wieder lockern.»

Bislang durften Bewohner von Alten- und Pflegeheimen innerhalb einer
Kalenderwoche nur dreimal eine Besucherin oder einen Besucher
empfangen. In Einrichtungen für Behinderte durfte täglich ein Mensch
zu Besuch kommen. Die neue Regelung gilt laut Staatskanzlei ab dem
29. September 2020.

Infektionen und Erkrankungen bei Heimbewohnern und den Belegschaften
seien mittlerweile überall rückläufig, erklärten Bouffier und Klose
.
Die Landesregierung stelle außerdem acht Millionen Euro für
freiwillige Tests von Mitarbeitern in den Pflegeeinrichtungen bereit.
Maximal fünf freiwillige und anlasslose Testungen über einen
begrenzten Zeitraum sollen so möglich sein.

Außerdem unterstützt das Land den Angaben zufolge teilstationäre
Pflegeeinrichtungen mit mehr als zwei Millionen Euro aus dem
Sondervermögen. Diese waren mehrere Monate geschlossen. Durch den
Wegfall von Einnahmen seien Existenzen bedroht gewesen.

Der Landeschef des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste,
Ralf Geisel, nannte das Aufheben der Besuchsbeschränkungen einen
schwierigen Balanceakt. Wichtig sei, dass die Angehörigen weiter
diszipliniert handelten.

Die Vorsitzende der Liga Hessen, Yasmin Alinaghi, betonte die
steigende Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter durch die
Corona-Lockerung. Es bleibe daher wichtig, dass die Einrichtungen die
Zahl der gleichzeitigen Besuche steuern können, um die weiterhin
hohen Hygienevorgaben einzuhalten.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch,
sagte: «Wenn das Land die Besuchsbeschränkungen in den Heimen
aufhebt, ist das gut. Doch es darf nicht sein, dass in den rund 800
hessischen Heimen jetzt noch strengere individuelle
Corona-Schutzmaßnahmen greifen dürfen.» Immer wieder würden Träge
r
aus Angst vor Infektionsausbrüchen über das Ziel hinaus schießen.
Bund und Länder seien gefordert, durch allgemein gültige Regelungen
ein Mindestmaß an Freiheitsrechten sicherzustellen.

Neben der Aufhebung der Corona-Besuchsbeschränkungen für Altenheime
passte das hessische Corona-Kabinett weitere Regelungen an: Personen
mit Covid-19-Symptomen dürfen demnach Einrichtungen, Schulen und
Kitas weiterhin nicht betreten. Nach der geänderten Corona-Verordnung
werde nun klargestellt, dass lediglich Fieber, trockener und nicht
chronischer Husten sowie ein Verlust des Geschmacks- und Geruchsinns
als Symptome gelten, die ein Betreten entsprechender Einrichtungen
ausschließen.

Grundsätzlich gilt nach der Regelung weiter, dass bei der Einreise
nach Deutschland aus einem Corona-Risikogebiet ein Test erforderlich
ist. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich die Person in
Quarantäne begeben. In der hessischen Quarantäneverordnung gibt es
den Angaben zufolge nun weitere Ausnahmen von der
Quarantäneverpflichtung:

Berufspendler sowie Personen, die zu Ausbildungszwecken und aus
medizinischen Gründen einreisen und sich maximal 72 Stunden im
Bundesgebiet aufhalten, müssen sich künftig nicht in Quarantäne
begeben. Gleiches gelte für Geschäftsreisende, die sich maximal 72
Stunden in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben.