Zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Bad Homburg (dpa/lhe) - Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat zwei
Ärzte wegen fahrlässiger Tötung eines Patienten angeklagt. Die
34-jährige Frau und der 58-jährige Mann sollen gegen ihre
Sorgfaltspflicht verstoßen haben, wie eine Sprecherin der
Anklagebehörde am Freitag sagte. Die beiden Mediziner sollen im
August 2018 einen 74 Jahre alten Patienten im Bad Homburger
Krankenhaus untersucht und dabei eine Einblutung in der Luftröhre
übersehen haben. Der Mann, der nach Hause geschickt wurde, starb noch
am selben Tag. Laut einem Sachverständigengutachten hätte der Mann
auf der Intensivstation behandelt werden müssen. Ein Termin für den
Prozessbeginn vor dem Frankfurter Landgericht steht noch nicht fest. 

Der 74-Jährige war den Ermittlungen zufolge mit dem Rad verunglückt
,
er prallte dabei mit dem Hals gegen den Lenker. Als der Hals am
nächsten Tag angeschwollen war und er Schmerzen und Probleme beim
Sprechen hatte, ging er zum Arzt. Dieser wies ihn als Notfall in die
Bad Homburger Klinik ein. Dort soll die 34-jährige Assistenzärztin
eine Computertomographie durchgeführt, dabei jedoch das
Kontrastmittel vergessen haben. Auch der 58-jährige
Hals-Nasen-Ohren-Arzt soll den Patienten untersucht haben.

Später am Tag lief dieser blau an und kollabierte. Er wurde
reanimiert und mit einem Rettungswagen in ein Frankfurter Krankenhaus
gebracht, dort starb er am späten Nachmittag. Laut Staatsanwaltschaft
weisen die betroffenen Ärzte die Verantwortung dem jeweils anderen
zu.