Bundesrat billigt Funktionen und Datenschutz bei E-Patientenakte

Berlin (dpa) - Die künftigen elektronischen Patientenakten sollen
schrittweise mehr Funktionen bekommen. Das legt ein vom Bundestag
beschlossenes Gesetz fest, das der Bundesrat am Freitag passieren
ließ. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der
Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder
und das Zahn-Bonusheft digital gespeichert werden können. Zugleich
werden mit dem Beschluss zum Start zunächst «abgespeckte» Regeln fü
r
den Zugriff auf gespeicherte Daten gebilligt, die von Datenschützern
kritisiert werden.

Grundsätzlich bereits festgelegt ist, dass alle Versicherten ab
1. Januar 2021 von der Krankenkasse eine E-Akte zur freiwilligen
Nutzung angeboten bekommen sollen. Patienten können dann entscheiden,
was in der E-Akte gespeichert wird. Sie bestimmen auch, wer auf Daten
zugreifen darf - im ersten Jahr aber noch nicht in einer verfeinerten
Variante. Erst ab 1. Januar 2022 ist die Möglichkeit vorgesehen, auch
für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber beanstandet dies. Er
plant daher Warnungen und Anweisungen an 65 Krankenkassen mit
insgesamt 44,5 Millionen Versicherten, über die er die Aufsicht hat.
Dies zielt unter anderem darauf, dass Kassen vorgegebene «Warntexte»
an Versicherte schicken müssen. Das Bundesgesundheitsministerium wies
die Bedenken zurück.