Bundesrat billigt neue Vorgaben für Intensivpflege

Berlin (dpa) - Für die intensive Pflege schwerkranker Menschen etwa
mit künstlicher Beatmung kommen neue Qualitätsvorgaben. Der Bundesrat
billigte am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das auch
bei der Betreuung zu Hause einen hohen Standard gewährleisten soll.
Die Medizinischen Dienste sollen im Auftrag der Krankenkassen mit
Begutachtungen vor Ort jährlich prüfen, ob die medizinische und
pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Nur besonders
qualifizierte Ärzte dürfen außerklinische Intensivpflege verordnen.


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Reformpläne nach
Protesten von Ärzten, Patientenvertretern und Sozialverbänden noch
geändert. Sie entzündeten sich vor allem daran, dass Intensivpflege
in der eigenen Wohnung ursprünglich nur noch die Ausnahme sein
sollte. Der Bundesrat stellte in einer Entschließung fest, dass
Bedenken vieler Betroffener mit Blick auf ihr Selbstbestimmungsrecht
nicht vollständig ausgeräumt werden konnten. Die Bundesregierung
wurde daher gebeten, die Auswirkungen des Gesetzes zu beobachten.

Um eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht am Geld
scheitern zu lassen, sollen Intensivpflegebedürftige weitgehend von
Eigenanteilen entlastet werden. Zudem sollen Krankenhäuser und Heime
stärker versuchen, Patienten von künstlicher Beatmung zu entwöhnen.


Kommen sollen auch Erleichterungen bei der Rehabilitation, wenn man
dafür eine bestimmte Einrichtung wählen möchte. Soll es eine andere
sein als von der Krankenkasse vorgesehen, muss man die Mehrkosten nur
noch zur Hälfte zahlen - und nicht mehr vollständig. Ältere Menschen

sollen schneller und leichter an Reha-Maßnahmen kommen können. Wenn
ein Arzt es verordnet, überprüft die Kasse beim Antrag nicht mehr, ob
die Reha medizinisch erforderlich ist.