Hacker-Angriff auf Uni-Klinik: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Düsseldorf (dpa) - Im Fall des Hacker-Angriffs auf die Düsseldorfer
Uni-Klinik wird jetzt auch wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt
ermittelt. Dies teilte Staatsanwalt Christoph Hebbecker von der
Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) bei der
Staatsanwaltschaft Köln am Freitag mit.

Bei den Ermittlungen geht es um den Tod einer lebensbedrohlich
erkrankten Patientin. Sie sollte laut einem Bericht des
NRW-Justizministeriums in der Nacht vom 11. auf den 12. September in
die Uni-Klinik Düsseldorf eingeliefert werden, musste aber - weil
Rettungswagen das Krankenhaus nicht mehr anfahren konnten - in ein
weiter entferntes Krankenhaus in Wuppertal gebracht werden. Ihre
Behandlung habe erst mit einstündiger Verspätung stattfinden können,

so der Bericht. Die Frau sei kurze Zeit später gestorben.

«Ein Anfangsverdacht im Hinblick auf fahrlässige Tötung ist
begründet», sagte Hebbecker. Bislang sei in dem Verfahren wegen
versuchter Erpressung und Computersabotage ermittelt worden. Die
genauen Umstände, die zum Tod der Frau geführt haben, seien aber noch
nicht abschließend aufgeklärt, betonte der Staatsanwalt. Weitere
Angaben zu der Patientin machte er nicht.

Laut «Bild»-Zeitung war die Frau 78 Jahre alt. Sie habe einen
Aorta-Anriss erlitten. Der Lebensgefährte der Frau sagte dem Blatt:
«Es wäre sehr gut gewesen, wenn sie in die Uniklinik gekommen wäre.
Dort waren alle ihre Unterlagen und sie hätte vielleicht eine Chance
gehabt.»