Gericht: Pauschales Attest zu wenig für Befreiung von Maskenpflicht

Würzburg (dpa/lby) - Ein pauschales Attest ist nach einer
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg für die Befreiung von
der Maskenpflicht in Schulen zu wenig. Atteste, die Schülern ohne
jede Begründung bescheinigten, aus gesundheitlichen Gründen keine
Mund-Nasen-Masken tragen zu können, reichten nicht aus um glaubhaft
zu machen, dass das Tragen einer Alltagsmaske tatsächlich unzumutbar
sei, argumentierte das Gericht in einer am Donnerstag
veröffentlichten Eilentscheidung. «Es fehlt an der konkreten Diagnose
eines Krankheitsbildes.» Andernfalls bestehe die Gefahr, dass
Gefälligkeitsatteste die Maskenpflicht und deren Wirksamkeit
unterliefen.