Freisprüche früherer Berliner Ärzte-Funktionäre beschäftigen BGH

Leipzig/Berlin (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat sich am Mittwoch mit
den Freisprüchen von vier früheren Berliner Ärztefunktionären vom
Vorwurf der Untreue befasst. Der 5. Strafsenat in Leipzig verhandelte
über die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin.

In dem schon länger zurückliegenden Fall geht es um ein Übergangsgeld

von jeweils 183 000 Euro, das drei der Mediziner 2011 mit Hilfe des
vierten Angeklagten rechtswidrig erhalten haben sollen. Das
Landgericht Berlin hatte das Quartett freigesprochen, die
Staatsanwaltschaft legte Revision ein (Az.: 5 StR 553/19).

Die Allgemeinmedizinerin sowie der Haut- und der Augenarzt waren seit
2005 hauptamtliche Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung in
Berlin gewesen. In ihren Verträgen wurde ihnen ein Übergangsgeld
zugesichert, wenn sie nach dem Ende ihrer Funktionärstätigkeit wieder
in ihre Praxen zurückkehren. Die Mediziner kandidierten nach sechs
Jahren aber erneut als Vorstände - und ließen sich zugleich das
Übergangsgeld auszahlen.

Ihre Anwälte argumentierten in der mündlichen Verhandlung in Leipzig,
dass das Übergangsgeld eher als ein Vergütungsbestandteil, also ein
Teil der Bezahlung ihrer ersten Amtsperiode, zu sehen sei. Statt von
einem Übergangsgeld müsse man eher von einem Nachteilsausgleich für
die weniger einträgliche Arbeit in der Kassenärztlichen Vereinigung
sprechen. Die Mediziner hatten das Geld später zurückgezahlt. Der 5.
Strafsenat will seine Entscheidung am 11. November verkünden.