Wettbewerbszentrale gegen falsche Werbung für Desinfektionsmittel

Bad Homburg (dpa) - Wegen der Corona-Pandemie sind
Desinfektionsmittel im laufenden Jahr stärker gefragt denn je. Doch
bei den Werbeaussagen zu ihren Produkten nehmen es einige Hersteller
nicht allzu genau, wie die Wettbewerbszentrale am Mittwoch in Bad
Homburg bei Frankfurt berichtete. In elf Fällen seien die
Werbeaussagen im Internet oder auf den Etiketten beanstandet worden.
In sechs Fällen sei die Werbung bereits umgestellt worden, und gegen
zwei Hersteller habe man Unterlassungsklagen eingereicht. In drei
Fällen tausche man sich noch mit den Unternehmen aus, hieß es.

Meistens werde die Biozidverordnung nicht ausreichend beachtet,
führte die Wettbewerbszentrale aus. Diese untersage für Etikett und
Werbung bestimmte Aussagen ausdrücklich, wie etwa ungiftig,
unschädlich, natürlich, umweltfreundlich oder tierfreundlich. Die Bad
Homburger Wettbewerbshüter sehen aber auch umweltbezogene Aussagen
wie «es wirkt ganz natürlich» kritisch. Auch Bezeichnungen wie
«hautfreundlich» oder «für Babys und Kleinkinder geeignet» gehö
rten
nicht auf Mittel, die Schädlinge abtöten sollen. Zudem wurden
fehlende oder versteckte Warnhinweise sowie nicht nachvollziehbare
Zertifikate und Testsiegel bemängelt.

Die Wettbewerbszentrale ist keine Behörde, sondern eine Institution
zur wettbewerbsrechtlichen Selbstkontrolle der Wirtschaft. Dem Verein
gehören nach eigenen Angaben mehr als 1200 Unternehmen und 800
Wirtschaftsverbände an. Die Zentrale geht mit Abmahnungen und
Unterlassungsklagen gegen vermeintliche Wettbewerbsverstöße vor.